Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, die Mitwirkungspflichten für den Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Co. ab 2024 zu verschärfen. Mit der Popularität von digitalen Währungen und der steigenden Anzahl an Transaktionen steigen auch die Anforderungen an die steuerliche Dokumentation.
Ein Entwurf zur geänderten Verwaltungsanweisung, der am 6. März 2024 vorgestellt wurde, zielt darauf ab, die Aufzeichnungspflichten für Steuerpflichtige zu konkretisieren. Insbesondere werden neue Definitionen für Transaktionsübersichten und Steuerreports eingeführt, um die Besteuerung von Kryptowährungsgeschäften transparenter zu gestalten.
Mit Kryptowährungen erzielte Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt und die Gewinne die Freigrenze von 1.000 Euro (ab 2024) überschreiten. Die korrekte Dokumentation und Archivierung dieser Transaktionen ist also essentiell, um möglichen Konflikten mit dem Finanzamt vorzubeugen. Viele Kryptowährungsplattformen werden von ausländischen Betreibern geführt. Das BMF plant nun, die Mitwirkungspflichten auch auf diese Fälle auszuweiten. Steuerpflichtige sind somit angehalten, alle erforderlichen Informationen zu beschaffen und nachzuweisen - eine Herausforderung, da Datenverluste oder fehlende Aufzeichnungen zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen können.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente und Berichte verfügbar und ordnungsgemäß archiviert sind. Dies umfasst Transaktionsübersichten und Steuerreports, die von den Handelsplattformen bereitgestellt werden.
Die finale Version des BMF-Schreibens steht zwar noch aus, aber die Zeit bis zur Veröffentlichung sollte genutzt werden, um die eigenen Aufzeichnungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Besonders für im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen gelten zusätzliche Anforderungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD).
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