Unternehmerverband Metall Bielefeld-Herford-Minden e.V.

Unternehmerverband Metall Bielefeld-Herford-Minden e.V.

Rechtsdienstleistungen

Regional - vielfältig und vernetzt - stark in die Zukunft.

Info

Der Unternehmerverband der Metallindustrie Ostwestfalen Bielefeld-Herford-Minden e.V. ist der freiwillige Zusammenschluss von zur Zeit 75 Unternehmen der Metallbranche in der Stadt Bielefeld, im Altkreis Halle und den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford. Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts und vertreten Sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Neben diversen Informationsdiensten bieten wir Veranstaltungen und Seminare zu Fragen des Rechts und der Personalwirtschaft an.

Website
https://www.unternehmerverband.de/
Branche
Rechtsdienstleistungen
Größe
2–10 Beschäftigte
Hauptsitz
Bielefeld
Art
Nonprofit
Gegründet
1946
Spezialgebiete
Arbeitsrecht, Tarifrecht, Personalwirtschaft, Rechtsberatung, Arbeitswissenschaft, Metallindustrie, Elektroindustrie, Fachkräfte, Sozialrecht, Transformation, Flexibilisierung, Arbeitszeit, Vergütung, Netzwerk, Öffentlichkeitsarbeit, Selbstverwaltung, Interessenvertretung, Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Personalwesen, Berufsausbildung, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Einigungsstelle, Tarifverhandlung, Newsletter, Gesetzgebung, Wettbewerbsfähigkeit und Infrastruktur

Orte

Beschäftigte von Unternehmerverband Metall Bielefeld-Herford-Minden e.V.

Updates

  • 📆 #SaveTheDate Seien Sie dabei am #TagDerMetallUndElektroIndustrie2024 Montag, 9. September 2024 14:00 - 18:15 Uhr/ Einlass ab 13:15 Uhr Bolle Festsäle in Berlin-Moabit. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Geht uns das Wir verloren? Wie gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt.“ Immer mehr Institutionen, wie Kirchen, Parteien, Vereine, aber auch Verbände und Gewerkschaften stellen fest, dass ihre Mitgliederzahlen sinken. Woran liegt es, wenn sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger in unserem Land engagieren? Und wie können wir gegensteuern? Darüber wird mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert. Als Gäste werden unter anderem der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Carsten Linnemann, erwartet. Überdies werden die Erste Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, und der Präsident von Gesamtmetall, Dr. Stefan Wolf, über die Rolle der Sozialpartnerschaft für den gesellschaftlichen Zusammenhalt diskutieren. https://lnkd.in/emAcugxD

    Herzlich willkommen zum Tag der Metall- und Elektro-Industrie

    veranstaltungen.gesamtmetall.de

  • 🔎 Aus der Gesetzgebung: #Betriebsratsvergütung Am Freitag billigte der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes: Betriebsräte dürfen in ihrem Ehrenamt weder benachteiligt noch begünstigt werden. Eine zu hohe Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder kann dabei, so der BGH im bekannten „VW-Urteil“, zu einer #Strafbarkeit wegen Untreue, Steuerhinterziehung und #Betriebsratsbegünstigung führen. Dieses Urteil löste große Verunsicherung bei den Personalentscheidern aus. Der Gesetzgeber hat reagiert und das #Betriebsverfassungsgesetz reformiert. Der Bundesrat hat den Entwurf letzten Freitag abgesegnet. Der Gesetzgeber schafft zwar Klarheit und konkretisiert, gleichzeitig macht die Verwendung mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe eine Auslegung nötig, die im Zweifel die Arbeitsgerichtsbarkeit vornehmen muss. Daher führt die Reform aus unserer Sicht nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit. Die neuen Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz sollen zukünftig wie folgt geändert werden: 1. Dem § 37 Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt: „Zur Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer nach Satz 1 ist auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen, soweit nicht ein sachlicher Grund für eine spätere Neubestimmung vorliegt. Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer regeln. Die Konkretisierung der Vergleichbarkeit in einer solchen Betriebsvereinbarung kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden; Gleiches gilt für die Festlegung der Vergleichspersonen, soweit sie einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erfolgt und in Textform dokumentiert ist.“ 2. Dem § 78 wird folgender Satz angefügt: „Eine Begünstigung oder Benachteiligung liegt im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vor, wenn das Mitglied einer in Satz 1 genannten Vertretung in seiner Person die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderlichen betrieblichen Anforderungen und Kriterien erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt.“

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    Das vorgestellte Ergebnis der Haushaltsberatungen enthält zahlreiche Maßnahmen, die dringend notwendige Wachstumsimpulse auslösen können. Es ist der FDP Freie Demokraten zu verdanken, dass das Glas damit mehr als halbvoll ist, allerdings ist auch anzuerkennen, dass Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über ihren Schatten gesprungen sind. Wichtig ist, dass an der #Schuldenbremse festgehalten wird, denn bei fast einer Billion Euro Steuereinnahmen ist mehr als genug Geld da. Völlig offen bleibt, wie in Zukunft die #Sozialversicherungsbeiträge wieder unter 40 Prozent stabilisiert werden. Dies muss das nächste große Projekt der Bundesregierung sein, zumal dies nicht zwingend Leistungskürzungen bedeuten muss - in einer effizienteren Sozialversicherungsbürokratie und effizienteren, digitalen Leistungsgewährung liegt auch erhebliches Einsparpotential. Bei der Einigung sind auch die Hinweise zur #Wochenarbeitszeit vielversprechend. #Politik #Wirtschaft #Industrie #Haushalt

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    NRW-Metallarbeitgeber weisen Forderung der IG Metall NRW nach Lohnerhöhungen um 7 Prozent als „unverträglich hoch“ zurück. Arndt G. Kirchhoff, Präsident von METALL NRW, mahnt: Eine auch nur annähernde Umsetzung der Forderung würde viele Unternehmen überfordern und zahlreiche Arbeitsplätze aufs Spiel setzen. Kirchhoff: „Die #Wirtschaftslage ist außergewöhnlich schwierig. Die Wettbewerbsposition unserer deutschen Industriestandorte wird immer schwächer. Die weitere globale Wirtschaftsentwicklung ist völlig ungewiss. All dem wird die Forderung der #IGMetall in keiner Weise gerecht.“ ☝ Zur Pressemitteilung 👉 https://lnkd.in/dsfu_D7S #standortstärken #Tarifrunde #MEIndustrie

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  • 📢#OutNow Praxishilfe für Personalverantwortliche: #Arbeitsrecht #SCHWEIZ ...wir verbreiten ja gerne ein bisschen Urlaubsstimmung zum Wochenende 😊 Der Praxisleitfaden gibt in kompakter Form einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen im Arbeitsrecht im jeweiligen Staat sowie zu den Grundzügen des Sozialversicherungsrechts und zu bestehenden Meldepflichten. Suchen Sie Informationen zu einem bestimmten Einsatzort? Mitgliedsunternehmen erhalten exklusiv die Handlungshilfen im internen Bereich unserer Homepage (unternehmerverband.de) oder rufen Sie uns an! Herausgeber: Arbeitgeberverband Gesamtmetall AutorIn: RA Rene Hirsiger und RAin Susanne Fischer von der Kanzlei Blesi & Papa (Zürich)

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  • 😍 #Nachwuchssicherung der Metall- und Elektroindustrie. In diesen Trucks verbirgt sich wahrlich Großartiges! #AusbildungIstZukunft An Schulen und in Unternehmen informiert die IW Medien GmbH (Institut der deutschen Wirtschaft Köln Medien GmbH) im Auftrag des Arbeitgeberverband Gesamtmetall mit den InfoTrucks über die vielfältigen #Karrieremöglichkeiten in der Branche. Seit 1988 zunächst in Gelenkbussen umgesetzt, rollt die M+E-Berufsinformation seit 2014 in zehn neu konzipierten Trucks durch ganz Deutschland, jetzt in neuem Anstrich! ▶️ Im InfoTruck können #Ausbildungsberufe und #Einstiegsmöglichkeiten in die M+E-Industrie interaktiv entdeckt werden. Mitgliedsunternehmen, die vor der Herausforderung stehen, #Fachkräfte zu finden und zu begeistern und Interesse am InfoTruck haben, finden hier Möglichkeit zur Beratung und zum Austausch: iwmedien.de Wir vermitteln gerne den Kontakt, sprechen Sie uns an!

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  • ❗ Unseriöse Geschäftsmodelle erregen bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Aufmerksamkeit der Ärztekammern. Exemplarisch für eine Vielzahl von Ärztekammern warnt die Ärztekammer Bremen inzwischen vor #VIER vermeintlichen Ärzten, die den Kammern aber nicht bekannt sind! Dies nehmen wir zum Anlass, nochmal an einen älteren Beitrag von uns zu erinnern. Die Hinweise der Ärztekammer Bremen finden Sie unter: ➡ https://lnkd.in/eG2zvdBy In unserem heutigen Rundschreiben Nr. 31 haben wir vertieft über die Voraussetzungen informiert, wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgreich angezweifelt werden kann.

    ☝ Achtung bei #AUBescheinigungen in Papierform lohnt sich ein genauer Blick! Die Ärztekammer Nordrhein warnt: 👉 https://lnkd.in/eVVSdx9g In der Regel kommt der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung so ein hoher Beweiswert zu, dass Arbeitgeber wenig Chancen haben, diese erfolgreich anzuzweifeln. Was ein Ärgernis sein kann, wenn man in den speziellen Fällen doch weiß, dass da was nicht stimmt. Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfährt der Arbeitgeber bei Vertragsärzten nicht mehr, welcher Arzt diese Bescheinigung ausgestellt hat. In Betrugsfällen sicher nicht hilfreich für Arbeitgeber. Die eAU gibt es nicht bei Privatärzten. Hier gibt es noch das gute alte Papier. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer entscheiden, welchen Arzt er für eine Krankschreibung konsultiert. Es muss sich auch nicht um einen kassenärztlichen Vertragsarzt handeln; ärztliche Bescheinigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 EFZG können auch von Privat-Ärzten ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um einen approbierten Arzt handeln. Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland – die durch die unter den genannten Praxisadressen suggeriert wird – ist gemäß § 2 Bundesärzteordnung nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich. Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 #Landesärztekammern in Deutschland. Bei den genannten Personen besteht keine Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Nordrhein. Es besteht der Verdacht, dass überhaupt keine Mitgliedschaft bei einer Ärztekammer in Deutschland besteht, da im Netz auch andere Ärztekammern entsprechende Warnungen veröffentlicht haben. Und bevor der Aufschrei kommt: Wir wollen damit keinen Generalverdacht äußern. Bei den Verbandsjuristen landen nur die Fälle, bei denen der Arbeitgeber starke und berechtigte Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit hat, und nur über diese wollen wir sprechen.

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  • Gesamtmetall veröffentlicht Konjunkturbericht: Die Rezession in der M+E Industrie setzt sich fort.

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    Die Rezession setzt sich in der M+E-Industrie fort – konjunkturelle Talsohle noch nicht erreicht. Der Auftragseingang bleibt rückläufig. Im April gingen die Neuaufträge weiter zurück. Im ersten Jahresdrittel wurde das Vorjahresniveau insgesamt um 4,6 Prozent (nominal) bzw. 6,1 Prozent (preisbereinigt) unterschritten. Auch im Mai wurden Nachfrage und Auftragsbestände durch die M+E-Firmen nochmals schlechter beurteilt. Umsatz und Absatz waren im April ebenfalls rückläufig. Der Trend folgt den weiter sinkenden Neuaufträgen. Im Zeitraum Januar bis April lag der Umsatzwert um 3,6 Prozent unter dem Vorjahresniveau; das reale Absatzvolumen warum 5,4 Prozent geringer. Angesichts der schwachen Auslastung droht sich der Negativtrend fortzusetzen. Die Produktion konnte sich im April infolge einzelner Sondereffekte etwas stabilisieren. Dennoch lag das Produktionsvolumen im ersten Jahresdrittel 6,6 Prozent unter dem Vorjahr. Die Frühindikatoren zeigen zudem eine Rückkehr zum Abwärtstrend an: Die Produktionspläne sind weiter überwiegend abwärtsgerichtet, der Lkw-Verkehr war im Mai wieder rückläufig. Die Zahl der Beschäftigten lag im April mit 0,2 Prozent kaum mehr über dem Vorjahr. Saisonbereinigt wurde das dritte – wenn auch jeweils leichte – Minus zum Vormonat in Folge registriert. Bei Automotive und im Metallzulieferbereich liegt die Beschäftigung bereits unter dem Vorjahr. Gleichzeitig verfestigt sich trotz der Rezession die Fachkräftelücke an anderen Stellen weiter. Das M+E-Geschäftsklima blieb im Mai nahezu unverändert auf schwachem Niveau. Die Lagebeurteilung trübte sich weiter ein. Der Anteil der Pessimisten für die kommenden Monate nahm dagegen leicht ab. Allerdings waren die konkreten Firmenpläne weiter überwiegend abwärtsgerichtet. Die Inflationsrate stieg im Mai leicht auf 2,4 Prozent an. Die Kerninflation blieb aufgrund gestiegener Dienstleistungspreise auf hohem Niveau. Die Bundesbank erwartet in ihrer aktuellen Projektion, dass die Inflationsrate angesichts des hohen Lohndrucks nur noch langsam zurückgehen wird. Jetzt endlich den #standortstärken. Unser neuer Konjunkturbericht: https://lnkd.in/ecDFTcib #Konjunktur #Industrie #Politik #Standort

    Konjunkturbericht - Arbeitgeberverband Gesamtmetall

    Konjunkturbericht - Arbeitgeberverband Gesamtmetall

    https://www.gesamtmetall.de

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