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Apr 13, 2017 at 12:42 history edited CommunityBot
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Jan 26, 2017 at 19:55 vote accept Themistokles
May 16, 2016 at 12:01 comment added Hubert Schölnast Takkat: In Deutschland gab es dafür lange Zeit noch immer Adelstitel, die in Österreich seit dem Ende der Monarchie (1919) verboten sind. (Die letzten Adelstitel in Deutschland wurden 1918 verliehen und blieben bis zum Tod gültig. Da nun alle, die einen solchen Titel hatten, mittlerweile verstorben sein dürften, hat auch in Deutschland niemand mehr einen rechtsgültigen Adelstitel)
May 16, 2016 at 10:53 comment added Takkat Eigentlich finde ich hier spannend, wie man in Österreich vefährt, wenn der Hofrat ins Spiel kommt. In D würde man bei Anrede Sehr geehrter nicht auf den Dr. verzichten können, vermute aber dass der Hofrat Geiger in Österreich auch ohne Dr. geht. Vielleicht geht es auch nicht, den Herrn Dr. Geiger "nur" als Dr. zu betiteln, wenn er auch Hofrat ist...?
May 16, 2016 at 9:37 comment added Hubert Schölnast @Takkat: Nein, natürlich schreibt man eine fremde Person nicht so an. Aber der Fragesteller scheint den Adressaten ja zu kennen, sonst würde er wohl kaum darüber nachdenken, ob »Lieber ...« passen könnte. Er hat nur geschrieben, dass er den Adressaten noch nicht persönlich getroffen hat. Ich habe dich auch noch nie getroffen, und kenne dich trotzdem ein wenig. Gut genug jedenfalls, um dich hier zu duzen, und um auf eine Auflistung deiner Titel und Grade (falls du welche hast) in einer E-Mail-Anrede zu verzichten.
May 14, 2016 at 15:40 comment added Takkat @HubertSchölnast: jetzt hast Du mich verwirrt. Man kann also in einem Anschreiben in Österreich alle Titel weglassen, auch wenn man die Person noch gar nicht kennt? Wenn das so ist, dann solltest Du in Deiner Antwort darauf hinweisen. In Deutschland sind wir noch nicht so weit.
May 14, 2016 at 14:33 comment added Hubert Schölnast @Takkat: Meine beiden Bachelorarbeiten habe ich bei Priv.-Doz. Mag.rer.soc.oec. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dr.techn. Karl Michael Göschka geschrieben (siehe i4c.at/goeschka unter »Students« - »Completed Theses« wirst du zweimal meinen Namen finden). Wenn ich bei jedem E-Mail, das ich ihm geschrieben habe, in der Anrede seine ganzen Titel und Grade hingeschrieben hätte, wäre ich kaum rechtzeitig mit meiner Arbeit fertig geworden. Zwischen ihm und seinen Studenten galt die Abmachung, auf Titel in der Anrede zu verzichten. Also habe ich immer nur »Sehr geehrter Herr Göschka« geschrieben.
May 14, 2016 at 13:42 comment added Takkat @HubertSchölnast: in konkreten Fall ist es sowieso egal, denn der Angeschriebene ist vermutlich weder Hofrat noch promoviert, aber wenn Du schon so ein Beispiel wählst, dann bitte nicht Sehr geehrter Herr Geiger, das geht nicht, wenn es ein Herr Dr. Geiger ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das in Österreich anders ist.
May 14, 2016 at 11:45 comment added Hubert Schölnast @Takkat: Hier geht es eben ausdrücklich nicht um ein formelles Anschreiben. Der OP schwankt zwischen »Sehr geehrter« und »Lieber«. Wenn »Lieber« in Erwägung gezogen wird, und »Sehr geehrter« offenbar zu steif klingt, kann es sich nicht um ein formelles Anschreiben handeln. Insofern ist dein Hinweis, dass ein akademischer Grad (»Doktor« ist kein Titel sondern ein Grad, siehe german.stackexchange.com/a/13746/1487) ein Bestandteil des Namens ist, zwar richtig, aber irrelevant. Auch der Nachname ist Bestandteil des Namens, aber niemand zwingt mich, ihn zu »Hallo Franz« hinzuzufügen.
May 13, 2016 at 11:00 comment added Takkat @t.niese IANAL aber das Gesetz gilt noch immer, d.h. du hast keinen Rechtsanspruch auf Eintragung deines Titels, aber im derzeit gültigen Gesetz darfst du ihn als Namensbestandteil, auch im Pass und bei der Meldebehörde, führen. Du darfst ihn freilich auch weglassen, wenn du möchtest. Bei einem formellen Anschreiben (nur darum geht es hier) an eine unbekannte Person sollte man den Titel aber nicht weglassen.
May 13, 2016 at 9:49 comment added t.niese @Takkat Wann wurde dieses Urteil den aufgehoben? [...]Die Meinung des Klägers, daß der Doktortitel nach Gewohnheitsrecht als Bestandteil des Namens zu gelten habe, trifft nicht zu.[...] Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 24.10.1957, Az.: BVerwG I C 50.56
May 13, 2016 at 8:25 comment added Takkat In Deutschland wird der Doktortitel fester Bestandteil des Namens und darf in einer förmlichen Anrede auf gar keinen Fall fehlen. Wenn Herr Geiger promoviert ist, muss die Anrede "Lieber/Sehr geehrter [Herr] Dr. Geiger" lauten. Nur promovierte Akademiker, die sich kennen, aber Siezen, schreiben sich unteinander auch mit "Lieber Herr Geiger" an.
May 13, 2016 at 7:50 history answered Hubert Schölnast CC BY-SA 3.0