Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Letzter Kommentar: vor 17 Stunden von Yen Zotto in Abschnitt Bild von Heinrich Tillessen aus der DDB
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Abkürzung: WP:UF, WP:URF
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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

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  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
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Denkmäler aus Ruanda

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Nach Wiki Loves Monuments haben ziemlich alle Fotos zu Denkmälern aus Ruanda wegen dort fehlender Panoramfreiheit Löschanträge auf Commons bekommen, siehe zum Beispiel c:Commons:Deletion requests/Files in Category:Campaign Against Genocide Monument. Können die nach Schutzlandprinzip auf die de-Wikipedia? Und wenn ja, wie? Ich habe bisher immer nur Bilder bei Commons hochgeladen. Kann man die irgendwie direkt von dort transferieren? Muss ich die Commons-url als Quelle angeben, aber die Bilder gibt es ja dann bald nicht mehr dort? --Lupe (Diskussion) 14:35, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten

@Lupe: Gute Frage, ich weiß spontan nicht, wie wir dazu stehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:30, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Cayman-Islands-Briefmarke

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Moin aus Jever! Ich habe die Abbildung einer Briefmarke bei einem Philatelie-Versand gefunden (siehe Little Cayman Baptist Church). Darf ich sie kopieren und bei Wiki veröffentlichen? MfG, GregorHelms (Diskussion) 19:56, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @GregorHelms, wir müssen doch sicherlich davon ausgehen, dass die drei Zeichnungen, die auf den Briefmarken zu sehen sind, urheberrechtlich geschützt sind, oder nicht? Vor diesem Hintergrund ist die Antwort auf deine Frage wohl klar. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:25, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort! Natürlich ist mir klar, dass Zeichnungen, Fotos etc. grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind; andererseits finden sich aber in vielen Artikeln Briefmarkenbilder (auch neuere, zB von den Färöer)..., daher meine Frage zu den Kaiman-Briefmarken. Evt. gibt es ja Sonderregelungen für das Veröffentlichen von Briefmarken?! MfG, GregorHelms (Diskussion) 11:13, 24. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@GregorHelms: Das bestimmt sich dann nach dem nationalen Urheberrecht, und wir müssten prüfen, ob es eine Vorschrift im Recht der Cayman Islands gibt, das Abbildungen auf Briefmarken als Gemeinfrei erklärt. Im Fall der Färoer scheint es tatsächlich eine solche Regelung zu geben. --Gnom (Diskussion) zen?Wikipedia grün machen! 10:40, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie kann man ein solches Prüfungsverfahren in Gang setzen? MfG, GregorHelms (Diskussion) 10:42, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@GregorHelms: Puh, dazu müssten wir uns das nationale Urheberrecht der Cayman Islands ansehen. Das ist wahrscheinlich identisch mit dem britischen Urheberrecht. Und dortige Briefmarken sind meines Wissens leider urheberrechtlich geschützt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:51, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@Gnom: Ich habe das hier gefunden, hilft aber wahrscheinlich nicht weiter. Danke für deine Bemühungen! MfG, GregorHelms (Diskussion) 17:35, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@GregorHelms: Schau mal hier: c:Commons:Copyright rules by territory/United_Kingdom#Stamps. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:01, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bilder unter „Datenlizenz Deutschland"

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Dürfen Bilder, die unter Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 fallen, in Wikipedia-Artikel eingebunden werden, natürlich unter Beachtung der entsprechenden Pflichtangaben?
Dürfen diese Bilder in Wikipedia Commons hochgeladen werden ?
Welche Lizenzangabe ist erforderlich ? Skyhead (Diskussion) 00:04, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich kann alles, was auch unter einer Lizenz veröffentlicht wurde, die eine kommerzielle Nachnutzung erlaubt, bei Wikimedia Commons hochgeladen werden. Idealerweise dann unter der gleichen Lizenz. Für DL-DE/BY-2.0 gibt es eine Vorlage, die man verwenden kann. --Gretarsson (Diskussion) 00:31, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Datei:Mainz, St. Bonifaz (02).jpg

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Wie wird das hier gesehen? M.E. ist das (neue) Architektur, überwiegend nach äußeren Erfordernissen, nichts speziell Schützenswertes. Ist ein Architekt überhaupt per se Künstler? Ich (und sicher such so mancher zeitgenössische Künstler und Architekt) würde es begrüßen, die Regeln hier eher frei auszulegen. Ansonsten kann man keine (öffentlich zugänglichen - dem Hausherrn bleibt sowieso vorbehalten, auf ein Fotografier- oder Veröffentlichungsvetbot hinzuweisen, was in Kirchen so gut wie nie passiert) "neuere Kirche" auch nur irgendwie abbilden. Ein Zoom auf ein modernes Kunstwerk ist m.E. nochmal deutlich was anderes (auch wenn ich persönlich den FOP auch gerne für Deutschland hätte). Hat jemand dazu mal Gerichtsurteile? --Subbass1 (Diskussion) 11:24, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

@Subbass1: Richtig – Innenansichten von schutzfähigen Elementen moderner Architektur dürfen wir hier leider nur mit Einverständnis des Rechteinhabers verwenden. Die Panoramafreiheit greift hier nämlich (nach deutschem Recht) nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:45, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das weiß ich natürlich. Ich halte die abgebildeten Elemente aber hier nicht für "schutzfähig" im Sinne eines Werks. --Subbass1 (Diskussion) 12:53, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Doch, das ist eindeutig architektonische Gestaltung mit Schöpfungshöhe. Geht also leider nicht, obwohl mir das genau so leid tut wie dir. --Jossi (Diskussion) 13:54, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ach jeh. Da kann man nur auf "wo kein Wiki-Kläger, da kein Richter (=Löscher)" hoffen. In meinem Fall leider zu spät. (Welcher eifrige Löscher schaut such nur mal in dieser Kategorie um (kopfschüttel)? Dass kein Mensch/Architekt/Kirchengemeinde da was gegen hätte, kann man voraussetzen.
Da müssten zigtausende analoge Bilder gelöscht werden. Unmöglich. Und wo sind eigentlich die Urteile dazu? Oder besser noch Initiativen, diese schlicht unhaltbare Situation zu ändern? Ich bleibe übrigens bei meiner Meinung. --Subbass1 (Diskussion) 14:37, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Rechtlich ist das leider (!) eindeutig. @Code hat das schon vor Jahren für uns aufgedröselt, gerade im Hinblick auf moderne Kircheninnenräume. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:04, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wer hat was wo aufgedröselt? Link wäre gut - am besten auch zu Urteilen und nicht nur vorauseilendem Gehorsam. --Subbass1 (Diskussion) 15:12, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Subbass1: Gemäß Wikipedia:Urheberrechte beachten lautet eine der ehernen Regeln dieses Projekts, dass wir hier das Urheberrecht respektieren, egal, ob jemand klagt oder nicht. Wenn du über diese Regel an sich diskutieren willst, müsstest du das an anderer Stelle tun. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:52, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie ich oben geschrieben habe, halte ich diese Art Architektur nicht für ein geschütztes Werk. So richtig vom Gegenteil überzeugen konnte mich hier bislang niemand. --Subbass1 (Diskussion) 15:56, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ach, und Nachtrag: Ich meine mal gelesen zu haben, dass in WP Bildzitate kategorisch verboten sind. Warum eigentlich? Ein quasi populärwissenschaftliches Werk hat doch jedes Recht, die textlichen Ausführungen durch bildliche Verdeutlichungen zu unterstreichen/diskutieren (zB Totale Kircheninnenraum, sei er auch noch so modern). Könnte man ja eine eigene Lizenz und Kat. auf Commons einführen. M.E. hätte man da jedes Recht dazu. --Subbass1 (Diskussion) 19:21, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Problem dabei ist, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bildzitat in Artikeln stattfände und nicht auf der Bilddatenbank Commons. Somit kann sich Commons nicht auf das Zitatrecht berufen (und die de-WP ebenfalls nicht, da die Seite mit dem Bild separat gehostet wird, ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bild). --Chianti (Diskussion) 21:33, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und das soll heißen, ein Bildzitat ist in einem Wiki dann nie möglich? So hat der Gesetzgeber das sicher nicht gedacht/gewollt. --Subbass1 (Diskussion) 21:41, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht mithilfe von Mediawiki, mit HTML oder UseModWiki ginge es (z.B. hier im Abschnitt "Inline Images"). Der Gesetzgeber hat übrigens überhaupt nichts damit zu tun, welche WikiSyntax ein Wiki verwendet. --Chianti (Diskussion) 00:54, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und da ist kein Missbrauch möglich? Warum kann man nicht eine diesbezügliche Lizenz o.ä. entwerfen? Oder andere Späße: Aufruf der URL nur von der Wikiseite aus (wenn das geht). Für etwaigen Missbrauch ist immer der Missbraucher selbst hauptverantwortlich. Gibt es eigentlich Rechtsgutachten der Wikipedia Deutschland zu diesen Interior-Schöpfungshöhe-Fällen? Irgendwie vergeht mir gerade (wieder) die Lust, mich hier weiter selbstlos in recht großem Umfang zu beteiligen. Übrigens auch, wenn VRT-Mitglieder unsinnige Rückfragen zu offensichtlich jahrhundertealten Gewölben oder Orgeln stellen, anstatt erstmal selbst nachzuschauen. --Subbass1 (Diskussion) 09:46, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Noch mal zur Schöpfungshöhe: MAg sein, dass diese Architektur nicht des Geschmack des Fragestellers trifft, aber jedem halbwegs architektonisch oder mit neuerer Kunst/Gestaltung vertrauten Menschen sollte auf Anhieb klar sein, dass diese Gestaltung Schöpfungshöhe haben muss. Das ist eben offensichtlich kein Standardentwurf, sondern speziell für dieses Objekt mit viel künstlerischem Verstädnis entworfen und gestaltet. Das in Zweifel zu ziehen ist aus meiner Sicht schon grob beleidigend (auch wenn esnicht dirtekt meinen persönlichen Geschmack trifft). Allenfalls bei den neugestalteten Inneneinrichtungsteilen könnte es da eventuell Zweifel geben, wobei ich auch da eher meine, dass auch das eine eigenständige künstlerische Leistung sein müsste. Bei der Frage, wer etwas dagegen haben könnte das Bild hier zu veröffentlichen, darf man nicht nur von jetzigen Stand der Dinge ausgehen. Es gibt Erben von Künstlern, die das noch geschützte Werk des Erblassers ganz anders beurteilen als dieser oder die direkten Erben und eventuell viel stärker gegen Veröffentlichungen vorgehen, auch noch ziemlich spät. Und auch bei Kirchengebäuden gibt es manchmal Eigentümerwechsel. Wird die Kirche profaniert und die Urheberrechtserben wechseln, dann kann plötzlich alles ganz anders werden. Unsere Bilder hier sollen frei sein und eben nicht an Wikipedia gebunden. Das ist eines der Grundprinzipien. Das hat Vor- und Nachteile wie alles auf der Welt. Das ist auch immer wieder mal frustrierend, aber trotzdem notwendig einzuhalten, weil es sonst ganz schnell ausufern könnte - nicht jeder ist so vernünftig und konstruktiv und überlegt wie Du. --2003:E4:5F17:FE00:18B9:452:605:8A79 10:38, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Kurze Anmerkung zum vorherigen Beitrag, der in vielem sehr richtig ist: Ein Eigentümerwechsel des Gebäudes ändert nichts am Urheberrecht des Künstlers/Architekten oder dessen Erben. Es ist nur für neue Eigentümer oftmals eine böse Überraschung, wenn sie mit ihrem neuen Objekt nicht alles tun können, weil plötzlich Urheberrechte gegen Veränderungen geltend gemacht werden...--217.70.160.66 10:59, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Richtig, der Eigentümer(wechsel) hat mit dem Urheber oder seinen Erben nichts zu tun. Und mit meinem Geschmack hat das überhaupt nichts zu tun. Ich würde eben gerne differenzieren zwischen (extravaganten) neuen Kunstwerken wie Altarbild, auf das man dann (für Commons) eben nicht "draufhalten" sollte und moderneren Kirchenräumen allgemein wie hier, evtl. als Totale oder Ausschnitt, eben oft auch als Verdeutlichung zu beschreibenden Kirchenartikeln, also Unterstützung quasi als "Bildzitat".
Nebenbei: dieses Foto ist 1. gar nicht von mir, ich habe es nur hochgeladen, und sollte 2. eigentlich nur diesen mobilen Orgelspieltisch mit etwas umgebendem Raum zeigen, damit man sich die Situation vorstellen kann. Da war gar keiner scharf auf diese Treppen oder Fenster etc.
Und bei Kirchen ist es ja leider so, dass sie aus angeblichen oder tatsächlichen liturgischen Gründen quasi alles tun können, nur muss im Zweifelsfall eben alles komplett zerstört werden, dann ist es kein Problem. Man informiere sich über das teure Trauerspiel an der Hedwigskathedrale Berlin (unbewusst zahlen muss eh jeder). Da sieht man mal das Standing des Denkmalschutzes in solchen Fällen. --Subbass1 (Diskussion) 12:07, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Weil ich gepingt wurde: Ich hatte mich mal hier mit der Problematik beschäftigt. Viele Grüße --Code (Diskussion) 13:38, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Den Eigentümerwechsel hatte ich nur angeführt, weil 1. häufig angeführt wird, dass auch die Kirche(ngemeinde) als EIgentümerin sicher nichts gegen die Veröffentlichung haben wird (was an sich schon nicht sicher ist) und 2. das Einverständnis der Erben eines Architekten mit Veröffetlichungen von Innenaufnahmen eben auch dadurch eingeschränkt sein kann, dass man nicht weiß, was später mit dem Werk passiert (manche mögen z.B. darauf spekuklieren, bei späterer eingeschränkter Zugänglichkeit oder bei starker Überformung des Werkes mehr Gewinn aus Fotos des eigentlichen Werkes ziehen zu können). Die Behauptung mangelnder Schöpfungshöhe kommt mir so vor, als würde man einem Komponisten sagen, sein Werk wäre nicht schützenswert, weil es nur normal notierte Noten enthällt, nur in etwas anderer Anordnung vielleicht. Wobei zugegebenermaßen Bubbass1 ja nicht einmal erklärt, wieso er diese Architektur (bzw. Architektur im ALlgemeinen) für nicht schutzwürdig hält. --2003:E4:5F17:FE00:18B9:452:605:8A79 13:59, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bis auf die Figuren am Rand, die in diesem Foto Beiwerk sind, erkenne ich nichts Schützenswertes. Das würde ich sogar unter Klarnamensaccount hochladen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:25, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Beiwerk ist es wahrscheinlich nicht, da das Fehlen auffallen würde. Kommt bestimmt gleich einer damit um die Ecke.
Genehmigung einholen tue nur bei für mich offensichtlichen Fällen wie kürzlich hier:
Internationale Musikbegegnungsstätte Haus Marteau
Mit Klarmamen hat das bei mir sowieso nichts zu tun, meiner ist nicht allzu schwer zuordenbar. --Subbass1 (Diskussion) 14:44, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Meinung kann man sein, wenn man die Rechtsprechung des BGH zur Schutzfähigkeit von Kirchenbauten (Urt. v. 02.10.1981 - I ZR 137/79, Urt. v. 09.03.2008, I ZR 166/05) nicht wahrhaben will. --Chianti (Diskussion) 14:50, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Abgemalte Fotos

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Liebe Leute, bitte erklärt mir warum commons:File:Boushra Yahya Almutawakel.png keine Copyrightverletzung darstellen soll. Das Originalfoto ist (inzwischen) als andere Version angegeben. --Ailura (Diskussion) 12:53, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Welches Recht wurde denn deiner Meinung nach damit verletzt?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 13:06, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Urheberrecht des Fotografen. --Ailura (Diskussion) 13:11, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Meiner Meinung nach wurde hier die Gestaltung des Originalfotos in vielfältiger Weise (Farbwahl, Design der Kleidung; Schattenwurf, Haarfall und Freilegung der Ohrringe, soll ich weitermachen?) nachgestellt. Das ist keine freie Nachzeichnung, sondern eine Abzeichnung des Originals und das ist auch in meinen Augen eine unzulässige Urheberrechtsverletzung. --Wuselig (Diskussion) 13:17, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe das auch kritisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:23, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das File wurde auf Commons klar behalten, ich glaube in der Kategorie mit den Zeichnungen gibt es noch weitere ähnliche Fälle. --Ailura (Diskussion) 13:28, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das kommt davon, wenn dort Urheberrechtslaien, die nicht einmal selbst die Regeln von c:Commons:Derivative works kennen, über LAs entscheiden. ihr könnt ja dieser Erläuterung weitere Kommentare hinzufügen. --Chianti (Diskussion) 14:32, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ach, das ist einfach der normale Wahnsinn auf Commons. Das schlägt gerne in beide Extreme aus: Oft werden Dateien gelöscht, die ganz klar keine URV sind, und bisweilen werden auch Dateien behalten, die ganz klar eine URV sind.
Davon abgesehen halte ich diese Comic-Zeichnungen auch für absolut ungeeignet zur Illustration enzyklpädischer Biografien. -- Chaddy · D 00:44, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eben. Aus einem Artikel würde ich das umgehend wegen mangelnder Qualität löschen. --Jossi (Diskussion) 14:12, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

rekonstruierte Gemälde in der Kuppel der wiederaufgebauten Dresdner Frauenkirche

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Blick in die Kuppel
...doch am größten unter ihnen ist die Liebe.

Auf Commons haben wir einige Fotos der rekonstruierten Gemälde in der Kuppel der wiederaufgebauten Dresdner Frauenkirche. Die Gemälde stammen von dem Maler Christoph Wetzel (*1947). Sie sind Rekonstruktionen der ursprünglichen Gemälde des Malers Giovanni Battista Grone (1682–1748). Bei seiner Rekonstruktion hatte Wetzel wegen der unzureichenden Quellenlage einen gewissen künstlerischen Freiheitsgrad – und hat diesen auch genutzt. Das führt dazu, dass Wetzel wohl ein Urheberrecht an seinen Gemälden zusteht. Sollten wir deshalb vielleicht einmal höflich bei der Stiftung Frauenkirche Dresden anfragen, ob man uns dort eine Freigabe erteilen kann? Andernfalls müssten wir die Bilder löschen, fürchte ich. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen!

Gibt es denn von den Originalen irgendwo Bilder, damit man den Grad der künstlerischen Freiheit beurteilen kann?--Chianti (Diskussion) 20:18, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, gibt es, und das Resultat wäre sicherlich, dass wir als kunsthistorische Laien die Frage wohl selbst kaum beurteilen können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:14, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Als Jurist und Hobby-Kunsthistoriker: Ganz heikle Frage, deren Antwort im Grunde vom Auftrag an den Künstler und dessen Willen abhängt: Sollte er das (gemeinfreie) Bild bestmöglich rekonstruieren, also so wenig wir möglich neu schaffen (und sich dabei wie ein "Fälscher" (oder Restaurator) möglichst eng an den Stil des Künstlers anpassen)? Oder sollte er seine Ergänzungen, wo es kein Vorlage mehr gab, erkennbar machen und da auch seinen eigenen Stil zeigen? Im ersten Fall würde ich in dubio Gemeinfreiheit annehmen, im zweiten Fall wäre Gemeinfreiheit ausgeschlossen und die Erlaubnis des Künstlers (ich nehme an, den meinst du, die Stiftung ist ja nicht Urheber) zwingend notwendig.--217.70.160.66 09:25, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dem würde ich zustimmen, die Frage kann Christoph Wetzel am besten selbst beantworten: [1] Er ist ja nun nicht irgendwwer sondern eine Größe in der Szene. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:22, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
zur IP: Auch wenn die Ergänzungen maximal dem historischem Stil entsprechen, sind sie eben doch urheberrechtlich schutzfähig, weil gleichwohl individuell im urheberrechtlichen Sinne. Und der Urheber wird seine Rechte wahrscheinlich an die Stiftung abgetreten haben (was aber natürlich zu klären wäre). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:13, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Frage zu Logo von Duna World

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Ich habe eine Frage zum Logo von Duna World. Bei der Bildbeschreibung steht, dass das Logo ein eigenes Werk von Benutzer:Мункач Варош sei. Er kann doch eigentlich nicht Urheber dieses Werkes sein, da das Logo speziell für Duna World entworfen wurde. Ist diese Angabe so in Ordnung? Besteht keine Schöpfungshöhe oder warum kann der Benutzer das Logo als eigenes Werk bezeichnen? Danke für eine Antwort, --JasN (Diskussion) 21:58, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @JasN, als Urheber wäre in der Tat korrekterweise "Duna World" oder sogar noch genauer "unknown artist" einzutragen. Du kannst diese Änderung auch einfach direkt selbst in der Datei vornehmen. Wie du richtig vermutet hast, hat die Grafik auch keine Schöpfungshöhe, so dass als Lizenzangabe {{PD-textlogo}} einzusetzen ist. Ich habe das soeben angepasst. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:14, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In den meisten Fällen ist es so, aber nicht immer. File:HNEE Logo Dt gruen.svg, File:HNE Eberswalde.png usw. sind Logos der FH Eberswalde, neuerdings HNE Eberswalde. Das Logo stammt aber tatsächlich von meinem Schwesterchen, ebenfalls in Wikipedia tätig: Datei:FachhochschuleEberswalde-Logo.svg. Nur ist hier mal wieder die Originaldatei verschwunden (mit unsichtbarem Wasserzeichen und korrekter Farbe), da im Übereifer Quelldateien gelöscht werden, wenn eine SVG existiert. Man muß also in jedem Fall individuell entscheiden, was richtig ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:37, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Bild von Heinrich Tillessen aus der DDB

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Von dem Erzberger-Mörder Heinrich Tillessen gibt es Bilder von 1947 in der Deutschen Digitalen Bibliothek, zum Beispiel dieses. Es ist auch auf enwiki verfügbar [2], nicht jedoch auf Commons. In der Dateibeschreibung auf enwiki ist zu lesen, das Bild stehe nicht unter einer freien Lizenz. In der DDB aber ist es als CC-BY-3.0-DE lizenziert. Daher meine Fragen:

  1. Ist die Beschreibung auf enwiki einfach unzutreffend?
  2. Darf ich das Bild auf Commons hochladen?

Danke und Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 12:43, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

@Yen Zotto: Offenbar beides ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:59, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dankeschön! --Yen Zotto (Diskussion) 17:14, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Yen Zotto (Diskussion) 17:14, 7. Jul. 2024 (CEST)