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Die DAkkS erweitert ihr Akkreditierungsangebot für Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen um den Bereich „Zertifizierung von Software zur Steuerung von Energiemanagementsystemen“. Unternehmen können Förderungen zur Nutzung von Energiemanagementsoftware nach der Richtlinie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beantragen. Hierfür ist die Listung der Energiemanagementsoftware beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich. Im Zuge der im Februar 2024 neu in Kraft getretenen Richtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (#EEW) wurde das Förderprogramm u. a. an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst. Neu ist, dass die Konformität der gelisteten Energiemanagementsoftware durch das Zertifikat einer nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle bestätigt werden muss. Die Anforderungen an die #Zertifizierung legt ein vom BAFA veröffentlichtes Konformitätsbewertungsprogramm fest. Damit wird die #Akkreditierung von Zertifizierungsstellen mit dem Geltungsbereich „Softwarelösungen zur Steuerung von Energiemanagementsystemen“ Voraussetzung für eine Listung beim BAFA. ➡️ Weitere Hintergründe können Sie hier nachlesen: https://lnkd.in/gqcW-rGj

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