Beitrag von Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)

✅✉📦 Heute hat der Bundesrat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt, welches nun in Kraft treten kann. Marten Bosselmann: „Es ist gut, dass die Diskussion um die Postgesetz-Novelle endlich abgeschlossen ist, wenn auch das ursprüngliche Hauptziel, die Stärkung des Wettbewerbs, leider verfehlt wurde. Die jahrelange Hängepartie schadete dem Klima im Postmarkt.“   ❓ Welche Aspekte sind für die Paketbranche besonders relevant?   ➡ Es gibt klare Rahmenbedingungen für die Tätigkeit im Paketmarkt, die überprüft werden. Das stärkt die verantwortungsbewusst tätigen Unternehmen und erschwert den Markteintritt für schwarze Schafe. Hierbei wirken bereits seit Jahren die Auditierungsprogramme und die Präqualifizierung „PQ KEP“ der Paketbranche. Diese bezeichnet auch das Bundesarbeitsministerium in seiner Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetzes als besonders effizient.   ➡ Die Marktaufsicht wird verbessert, da die Bundesnetzagentur und die Monopolkommission mit zusätzlichen Kontrollbefugnissen ausgestattet werden. Marktbeherrschende Unternehmen können dadurch zu mehr Transparenz verpflichtet werden.   ➡ Die Kennzeichnung schwerer Pakete ist sinnvoll. Diese sollte aber von den Versendern verlangt werden, da sie die Gewichte ihrer Waren im Gegensatz zu den Paketdiensten von Anfang an kennen. Die Möglichkeit, Pakete über 20 kg weiterhin allein zustellen zu können, wenn geeignete Hilfsmittel vorhanden sind, ist ebenfalls eine sinnvolle Regelung. Bei solchen Paketen handelt es sich um Ausnahmen im niedrigen einstelligen prozentualen Bereich, die ein Verbot nicht rechtfertigen würden.   ➡ Der Gesetzgeber hat Vernunft walten lassen und nicht in die seit Jahrzehnten funktionierende und gelebte Vertragspartnerstruktur im Paketmarkt eingegriffen. Mehr als 4.000 kleine und mittelständische Unternehmen können weiterhin an einem wachsenden Markt teilhaben. Die Paketbranche kann auch künftig ihre Systemrelevanz unter Beweis stellen und die millionenfache tägliche Versorgung der Menschen gewährleisten, ohne tiefgreifende Einschnitte hinnehmen zu müssen.   ➡ Die Wettbewerber im Paketmarkt unterliegen weiterhin nicht den gleichen Bedingungen. Dies bestätigt auch die Monopolkommission. Die Politik stattet den sog. Universaldienstleister mit zahlreichen wettbewerbsverzerrenden Privilegien aus. Dies ist nicht notwendig, da in Deutschland keine Unterversorgung mit Paketdienstleistungen existiert, die einen verpflichteten Universaldienstleister erfordern würde.   ➡ Es ist weiterhin unklar, ob die geldwerten Vorteile für die Universaldienstleistung im Briefbereich auch nur für den Briefbereich eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung der Paketprodukte ist weiterhin möglich. Hier wäre eine klare Verpflichtung zu mehr Transparenz erforderlich gewesen. ❗🤝 Für die Schaffung eines fairen Wettbewerbs in der Paketbranche werden wir uns auch in den kommenden Jahren mit Nachdruck einsetzen. #Paketbranche #Postgesetznovelle #Postrechtsmodernisierungsgesetz #Wettbewerb

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Nikolaus Frantz

Geschäftsführer bei Night Star Express GmbH

1 Woche

Hallo Marten, besten Dank dass ihr so hartnäckig an diesen Themen dranbleibt. Vg Klaus

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