Zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten kann bestellt werden, wer entweder der LMU als Professorin oder Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen verantwortlichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Qualifikation
Die Präsidentin bzw. der Präsident wird zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit ernannt, wenn sie oder er vor der Bestellung bereits als Professorin oder Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an einer Hochschule des Freistaates Bayern steht; anderenfalls erfolgt die Beschäftigung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis. Die Präsidentin bzw. der Präsident wird vom Hochschulrat der LMU gewählt und von der Bayerischen Staatsministerin oder dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst bestellt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; die Möglichkeit der Wiederwahl ist nicht begrenzt.
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