100 Jahre Landesjugendämter Rheinland und Westfalen 🎉 Vor hundert Jahren wurden die Landesjugendämter Rheinland (LVR) und Westfalen (Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)) gegründet, um sich der wichtigen Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe zu widmen. Im Beitrag der Fachbereichsleitung Kinder und Familie Sandra Clauß werden die Jugendämter näher erläutert. Der LVR feiert nicht nur diesen Meilenstein, sondern reflektiert auch über die kontinuierliche Weiterentwicklung und die Herausforderungen, denen wir uns stellen. Damals stand die öffentlich-rechtliche Erziehung und die Unterstützung hilfebedürftiger Minderjähriger im Vordergrund. Heute umfasst die Kinder- und Jugendhilfe alle jungen Menschen und ihr Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 💼 Unsere Aufgaben heute: 💷 Verwaltung von Landesmittel in Höhe von rund 2,64 Milliarden Euro um öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplan NRW zu unterstützen 📝 Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen 🕶 Aufsicht und Hilfe für stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendämter sowie Angebot vom eigenen stationäre Jugendhilfeeinrichtungen 👩🏫 Vielfältige Fortbildungen für Fachkräfte in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. 🔐 Schutz und Aufsicht von Kindern in Einrichtungen 📌 Unsere Mission bleibt: Als Teil der kommunalen Familie stehen die Bedarfe der örtlichen Jugendämter und der Blick in ihre Praxis im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir beraten und unterstützen die Jugendämter im Rheinland aus pädagogischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und organisatorischer Sicht, entwickeln Konzepte und Modellvorhaben und garantieren den Kinderschutz in Einrichtungen. Auf die nächsten 100 Jahre kontinuierlicher Weiterentwicklung und Zusammenarbeit für das Wohl unserer jungen Generation! 👫👫 #Landesjugendamt #100Jahre #Jugendförderung #QualitätfürMenschen
100 Jahre Landesjugendamt des Landschaftsverband Rheinland (LVR) ▶ Das Kinder- und Jugendhilferecht unterscheidet zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe. ▶ Der örtliche Jugendhilfeträger ist das Jugendamt, der überörtliche Träger ist das Landesjugendamt. ▶ Landesrecht regelt, welche Kommunen Jugendamt werden und legt fest, wer Träger des Landesjugendamtes ist. ▶ NRW ist das einzige Bundesland mit zwei Landesjugendämtern, dem LVR-Landesjugendamt Rheinland und dem LWL-Landesjugendamt Westfalen. ▶ Anders als in den meisten anderen Bundesländern gehören die Landesjugendämter in NRW zur kommunalen Familie, den Landschaftsverbänden als höheren Kommunalverbänden. ▶ Die Aufgaben der Landesjugendämter sind gesetzlich in § 85 Abs. 2 SGB VIII festgelegt: 🔹 Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen 🔹 Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe 🔹 Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe 🔹 Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen 🔹 Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung, 🔹 Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe (gekürzt) Das LVR-Landesjugendamt Rheinland hat dem Jubiläum die aktuelle Ausgabe des Jugendhilfereportes gewidmet (Link im Kommentar).