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Koordinierung mit der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds bilden die EIB-Gruppe. Die Aufgabe der EIB besteht darin, durch die Finanzierung von Investitionen einen Beitrag zur Integration, zur ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU zu leisten. Die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds bilden die EIB-Gruppe.

Rolle der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzierungseinrichtung der EU. Durch die Finanzierung von Projekten, die politischen Zielen der EU dienen, trägt sie zur Integration, zur Entwicklung und zum Zusammenhalt in Europa bei. Die von der EIB finanzierten Vorhaben sind zwar überwiegend auf EU-Ebene angesiedelt, doch ist die EIB auch außerhalb der Union tätig. Geleitet wird die EIB vom Rat der Gouverneure, dem Verwaltungsrat und dem Direktorium.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der EIB besteht aus 29 Direktoren – jeweils ein(e) Vertreter/-in jedes EU-Mitgliedstaats und der Kommission – sowie 19 stellvertretenden Direktoren. Gemäß der EIB-Satzung benennt die Kommission einen Direktor und einen stellvertretenden Direktor für den EIB-Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat tritt zehn Mal jährlich zusammen. Er hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Er trägt dafür Sorge, dass die Leitung der EIB im Einklang mit den europäischen Verträgen, der EIB-Satzung und den von den Gouverneuren festgelegten Leitlinien steht.
  • Er genehmigt die Gewährung von Darlehen.
  • Er genehmigt die Übernahme von Bürgschaften und die Aufnahme von Krediten.
  • Er richtet Empfehlungen für Änderungen der Darlehenspolitik der Bank an den Rat der Gouverneure.
  • Er genehmigt die operative Politik der EIB.

Für alle aus Eigenmitteln finanzierten Operationen der EIB muss eine Stellungnahme der Kommission eingeholt werden, bevor diese dem Verwaltungsrat der EIB zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Kommission muss beurteilen, ob die vorgeschlagenen Investitionen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und politischen Zielen der EU zu vereinbaren sind. Aspekte wie die Rentabilität der Projekte und das finanzielle Risiko fallen nicht in den Anwendungsbereich des Verfahrens nach Artikel 19 und verbleiben in der alleinigen Zuständigkeit der EIB. 

EIB-Mandate

Die EU hat der EIB eine Reihe von Mandaten erteilt, um bestimmte Darlehenstätigkeiten im Rahmen einer EU-Haushaltsgarantie für den Zeitraum 2014–2020 auszuführen. Hierzu zählt das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, das die Operationen der EIB außerhalb der Union abdeckt.

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank

Investitionsoffensive für Europa

Im November 2014 hat die Kommission gemeinsam mit der EIB die Investitionsoffensive für Europa eingeleitet, eine umfassende Strategie zur Beseitigung von Investitionshemmnissen und zur Förderung der Investitionstätigkeit in der Europäischen Union. Neben Wirtschaftsreformen, haushaltspolitischer Verantwortung der Mitgliedstaaten und der Beseitigung von Hindernissen für die Vollendung des Binnenmarktes ist der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) das wichtigste strategische Element zur Überwindung bestehender Marktdefizite und suboptimaler Investitionsbedingungen.

Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

Nach den Bestimmungen der EFSI-Vereinbarung gewährt die Kommission der EIB eine EU-Garantie für die vom EFSI unterstützten Projekte. Projekte, die durch den EFSI unterstützt werden, unterliegen dem normalen EIB-Projektzyklus und der üblichen EIB-Governance. Daneben besteht eine eigene Governance-Struktur für den EFSI, die eingerichtet wurde, um sicherzustellen, dass die im Rahmen des EFSI getätigten Investitionen auf das spezifische Ziel ausgerichtet sind, aus mangelnder Risikobereitschaft resultierendes Marktversagen zu beheben, das Investitionen in Europa ausbremst.

Die Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) soll die nichtfinanzielle Unterstützung für Projekte und Investitionen verbessern. Die EIAH besteht aus drei einander ergänzenden Komponenten:

  • Anlaufstelle für ein breites Spektrum von Programmen für Beratung und technische Hilfe und Initiativen für öffentliche und private Projektträger
  • Kooperationsplattform für die Potenzierung, den Austausch und die Verbreitung von Fachwissen unter Partnerinstituten
  • Bedarfsdeckung durch Stärkung bzw. Erweiterung bestehender Beratungsdienste oder Schaffung neuer Dienste