Gesetzliche Renten­versicherung Neuer Kapital­stock soll die Rentenkasse entlasten

0
Gesetzliche Renten­versicherung - Neuer Kapital­stock soll die Rentenkasse entlasten

Bald in Rente - mit stabilem Renten­niveau. Ein Kapital­stock soll es richten. Die Aktienrente ist vom Tisch. © Getty Images / Monty Rakusen

Die Bundes­regierung will auch künftig ein Renten­niveau von 48 Prozent des Durch­schnitts­gehalts garan­tieren. Ein Kapital­stock soll der Rentenkasse frische Mittel bringen.

Regierungs­parteien einigen sich auf Rentenpaket

Die Bundes­regierung hat sich auf eine Reform der gesetzlichen Rente geeinigt. Einen entsprechenden Referentenentwurf der beiden Ministerien für Arbeit und für Finanzen, das „Rentenpaket zwei“, legte sie am 5. März vor. Er wird dann vom Kabinett als Gesetz­entwurf in den Bundes­tag einge­bracht und dort beraten. Der Entwurf enthält drei Kern­punkte:

  • Das Renten­niveau wird auf 48 Prozent fest­gelegt.
  • Ein Kapital­stock von rund 200 Milliarden Euro soll bei der Finanzierung der Rente helfen.
    Vor­erst vom Tisch ist die sogenannte Aktienrente, bei der die einzelnen Versicherten einen Teil ihres Einkommen in einen aktienbasierten Fonds einzahlen.
  • Der Beitrags­satz zur gesetzlichen Renten­versicherung soll bis 2045 nicht höher sein als 22,3 Prozent. Derzeit beträgt er 18,6 Prozent.

Tipp: Wichtige Fragen und Antworten zur gesetzlichen Rente haben wir für Sie zusammengestellt.

Renten­niveau soll stabil bleiben

Das Renten­niveau setzt die Rente eines Ruhe­ständ­lers, der 45 Jahre lang immer durch­schnitt­lich verdient und entsprechend Rentenbeiträge gezahlt hat, ins Verhältnis zum durch­schnitt­lichen Netto­einkommen der Beschäftigten – nach Abzug von Kranken- und Pflege­versicherungs­beitrag, jedoch vor Steuern. Es wird daher auch als „Sicherungs­niveau vor Steuern“ bezeichnet. Diese „Stan­dard­rente“ eines Durch­schnitts­verdieners beträgt derzeit 1 692 Euro. Das entspricht einem Renten­niveau von 48 Prozent des durch­schnitt­lichen Netto­arbeits­entgelts. Dieses Niveau soll dauer­haft gehalten werden.

Künftig drei Finanzquellen für die Rente

Damit das Renten­niveau bei 48 Prozent stabil bleibt, will die Bundes­regierung eine zusätzliche Finanzquelle erschließen. Bisher wird die Rente aus den Beiträgen der Versicherten sowie dem Bundes­zuschuss finanziert. Künftig sollen Kapital­erträge hinzukommen. Dafür will die Bundes­regierung 2024 ein Darlehen in Höhe von 12 Milliarden Euro aufnehmen. Dies soll der Anfang sein beim Aufbau eines „Generationen­kapitals“. Bis zum Jahr 2035 soll dieser Kapital­stock, inklusive der am Kapitalmarkt erzielten Renditen, auf 200 Milliarden Euro ansteigen. Von 2036 an sollen daraus jähr­lich rund zehn Milliarden Euro in die Rentenkasse fließen.

Die Versicherten selbst müssen nach den derzeitigen Plänen nicht aktiv werden. Warum es für gesetzlich Versicherte dennoch sinn­voll sein kann, neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche oder private Alters­vorsorge aufzubauen, lesen sie unter Altersvorsorge im Überblick.

Fragen und Antworten zur gesetzlichen Rente

Die gesetzliche Renten­versicherung muss beides sein: verläss­lich und flexibel. Das System muss nach­justiert und verbessert werden, wenn es notwendig ist. So gab es in den vergangenen Jahren fünf umfassende Änderungen im Renten­system: Rente mit 67, vorgezogene Rente mit 63, Riester-Rente, Mütterrente, Grundrente. Hinzu kamen noch die Reform der Betriebsrente, der Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente, des Versorgungsausgleichs sowie die Einführung von Flexi-Rente und Rürup-Rente. Die Rente ist immer in Bewegung. Und das „Rentenpaket zwei“ ist sicher nicht die letzte Reform.

Das „Generationen­kapital“ soll die Renten­finanzen stabilisieren. Heute ist der Beitrags­satz nied­riger als vor zehn Jahren. Dank des Kapital­stocks soll er nicht so stark steigen wie noch vor Jahren prognostiziert. Ob diese Rechnung aufgeht, ist jedoch nicht sicher.

Beitrags­satz soll nicht so stark steigen

Der Beitrags­satz von 18,6 Prozent wird nach Angaben des Bundes­arbeits­ministeriums bis zum Jahr 2027 stabil bleiben. Ab 2028 werde er auf 20 Prozent steigen. Für 2035 geht des Ministerium von 22,3 Prozent aus. Dabei soll es dann bis 2045 bleiben.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.