![Gesetzliche Rentenversicherung - Neuer Kapitalstock soll die Rentenkasse entlasten](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/11/51/e02780bc-54cb-456d-a995-9a5b7d49759a-web/6104931_gesetzliche-rente-a2403.jpg)
Bald in Rente - mit stabilem Rentenniveau. Ein Kapitalstock soll es richten. Die Aktienrente ist vom Tisch. © Getty Images / Monty Rakusen
Die Bundesregierung will auch künftig ein Rentenniveau von 48 Prozent des Durchschnittsgehalts garantieren. Ein Kapitalstock soll der Rentenkasse frische Mittel bringen.
Regierungsparteien einigen sich auf Rentenpaket
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der gesetzlichen Rente geeinigt. Einen entsprechenden Referentenentwurf der beiden Ministerien für Arbeit und für Finanzen, das „Rentenpaket zwei“, legte sie am 5. März vor. Er wird dann vom Kabinett als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und dort beraten. Der Entwurf enthält drei Kernpunkte:
- Das Rentenniveau wird auf 48 Prozent festgelegt.
- Ein Kapitalstock von rund 200 Milliarden Euro soll bei der Finanzierung der Rente helfen.
Vorerst vom Tisch ist die sogenannte Aktienrente, bei der die einzelnen Versicherten einen Teil ihres Einkommen in einen aktienbasierten Fonds einzahlen. - Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll bis 2045 nicht höher sein als 22,3 Prozent. Derzeit beträgt er 18,6 Prozent.
Tipp: Wichtige Fragen und Antworten zur gesetzlichen Rente haben wir für Sie zusammengestellt.
Rentenniveau soll stabil bleiben
Das Rentenniveau setzt die Rente eines Ruheständlers, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient und entsprechend Rentenbeiträge gezahlt hat, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoeinkommen der Beschäftigten – nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, jedoch vor Steuern. Es wird daher auch als „Sicherungsniveau vor Steuern“ bezeichnet. Diese „Standardrente“ eines Durchschnittsverdieners beträgt derzeit 1 692 Euro. Das entspricht einem Rentenniveau von 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts. Dieses Niveau soll dauerhaft gehalten werden.
Künftig drei Finanzquellen für die Rente
Damit das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil bleibt, will die Bundesregierung eine zusätzliche Finanzquelle erschließen. Bisher wird die Rente aus den Beiträgen der Versicherten sowie dem Bundeszuschuss finanziert. Künftig sollen Kapitalerträge hinzukommen. Dafür will die Bundesregierung 2024 ein Darlehen in Höhe von 12 Milliarden Euro aufnehmen. Dies soll der Anfang sein beim Aufbau eines „Generationenkapitals“. Bis zum Jahr 2035 soll dieser Kapitalstock, inklusive der am Kapitalmarkt erzielten Renditen, auf 200 Milliarden Euro ansteigen. Von 2036 an sollen daraus jährlich rund zehn Milliarden Euro in die Rentenkasse fließen.
Die Versicherten selbst müssen nach den derzeitigen Plänen nicht aktiv werden. Warum es für gesetzlich Versicherte dennoch sinnvoll sein kann, neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche oder private Altersvorsorge aufzubauen, lesen sie unter Altersvorsorge im Überblick.
Fragen und Antworten zur gesetzlichen Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung muss beides sein: verlässlich und flexibel. Das System muss nachjustiert und verbessert werden, wenn es notwendig ist. So gab es in den vergangenen Jahren fünf umfassende Änderungen im Rentensystem: Rente mit 67, vorgezogene Rente mit 63, Riester-Rente, Mütterrente, Grundrente. Hinzu kamen noch die Reform der Betriebsrente, der Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente, des Versorgungsausgleichs sowie die Einführung von Flexi-Rente und Rürup-Rente. Die Rente ist immer in Bewegung. Und das „Rentenpaket zwei“ ist sicher nicht die letzte Reform.
Das „Generationenkapital“ soll die Rentenfinanzen stabilisieren. Heute ist der Beitragssatz niedriger als vor zehn Jahren. Dank des Kapitalstocks soll er nicht so stark steigen wie noch vor Jahren prognostiziert. Ob diese Rechnung aufgeht, ist jedoch nicht sicher.
Beitragssatz soll nicht so stark steigen
Der Beitragssatz von 18,6 Prozent wird nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bis zum Jahr 2027 stabil bleiben. Ab 2028 werde er auf 20 Prozent steigen. Für 2035 geht des Ministerium von 22,3 Prozent aus. Dabei soll es dann bis 2045 bleiben.
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