Portugal: Mindeststeuersatz von 15 Prozent für große Unternehmen

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Dies ist eine der 60 Maßnahmen des Regierungspakets zur Förderung der portugiesischen Wirtschaft. Gleichzeitig handelt es sich dabei auch um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen und großer nationaler Konzerne. [Shutterstock/Mehaniq]

Die portugiesische Regierung treibt die Einführung einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale und nationale Konzerne voran. Dies geht aus dem Maßnahmenpaket hervor, das auf der Kabinettssitzung am Donnerstag (4. Juli) verabschiedet wurde.

Die Mindestbesteuerung ist eine der 60 Maßnahmen des Regierungspakets zur Förderung der portugiesischen Wirtschaft. Gleichzeitig handelt es sich dabei auch um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen und großer nationaler Konzerne.

Portugal ist mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug geraten und die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Der portugiesische Finanzminister Joaquim Miranda Sarmento wies auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung darauf hin, dass die Umsetzung „bis Ende 2022 hätte erfolgen müssen. Sie ist bereits eineinhalb Jahre zu spät.“

Infolgedessen „tut [die Regierung] etwas, was der portugiesische Staat bereits hätte tun sollen und verlangt von den multinationalen Unternehmen, das gerechte Minimum an Steuern zu zahlen“, fügte er hinzu.

Die EU-Gesetzgebung trat am 1. Januar in Kraft, um einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent für in den EU-Mitgliedstaaten tätige große Unternehmen einzuführen. Sie betrifft multinationale Unternehmen und große nationale Konzerne mit einem Gesamteinkommen von mehr als 750 Millionen Euro pro Jahr.

Die EU-Richtlinie folgte der von der G20 und der OECD erzielten globalen Vereinbarung. Sie zielt darauf ab, „mehr Fairness und Stabilität in der Steuerlandschaft in der EU und weltweit [zu schaffen], indem sie den Wettlauf nach unten bei den Körperschaftssteuersätzen einschränkt und den Anreiz für Unternehmen verringert, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.“ Dies hatte die EU-Kommission bei der Verabschiedung der Richtlinie signalisiert.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]

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