Drohne registrieren, Führerschein und Co: Alles über Drohnen unter 250 g

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Ob Sie eine Drohne unter 250 g registrieren müssen oder nicht, hängt von einem kleinen, aber entscheidenden Detail ab.



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Drohne unter 250 Gramm – dann muss sie registriert werden

Die gesetzlichen Vorgaben für die kleinen Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm sind leicht zu erfüllen.

  • Seit Anfang 2021 müssen alle Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm zwingend angemeldet werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm keine Registrierung notwendig ist. Das ist auch korrekt, allerdings mit der Einschränkung, dass die Drohne keine Kamera hat.
  • Wahrscheinlich hat jedoch kaum jemand Lust, eine Drohne ohne Kamera bzw. ohne Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, wie der Gesetzgeber es formuliert, fliegen zu lassen.
  • Kurzum: Bereitet es Ihnen Freuden, die Drohne nur so fliegen zu lassen, ist keine Anmeldung notwendig. Startet die Drohne mit einer Kamera an Bord, muss der Flugkörper registriert werden. Die Registrierung ist jedoch rasch und ohne viel Aufwand erledigt.
  • Die Drohne müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Das können Sie bequem online erledigen. Zunächst müssen Sie sich als Betreiber eines sogenannten unbemannten Luftfahrtsystems beim Luftfahrt-Bundesamt anmelden. Nachdem Sie sich registriert haben, erhalten Sie eine gültige Identifikationsnummer.
  • Die elektronischen Identifikationsnummern, kurz e-ID, werden jeweils nur einmal vergeben und müssen gut sichtbar an der Drohne angebracht werden. Auf diese Weise ist jede Drohne gegebenenfalls eindeutig zu identifizieren.
  • Die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist gebührenpflichtig, allerdings halten sich die Kosten in überschaubaren Grenzen. Für Privatpersonen werden Gebühren in Höhe von 20,00 Euro fällig. Dafür dürfen Sie dann aber auch mit der e-ID mehrere Drohnen fliegen lassen.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt, dessen Sitz in Braunschweig ist, erreichen Sie bei Fragen in der Zeit zwischen 10:00 und 12:00 Uhr an den Tagen Montag, Mittwoch und Donnerstag. Auch via Mail uas@lba.de können Sie die Mitarbeiter kontaktieren.
13.05.2019 Luzern,Schweiz. Im Bild : Drohne Dji Mavic Air am Blauen Himmel Drohnen Luftfahrt Gefahren *** 13 05 2019 Lucerne Switzerland In picture Drone Dji Mavic Air on blue sky Drones Aviation Dangers
Drohnen unter 250 g müssen Sie nicht zwingend registrieren imago images / Geisser


Drohne fliegen lassen – daran müssen Sie sich halten

Neben der Registrierung der Drohne unter 250 Gramm sollten Sie auch diese Punkte beachten, obwohl Sie keinen Drohnenführerschein benötigen.

  • Dennoch sind Sie natürlich verpflichtet, sich über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren und diese zu beachten. Geregelt wird der Betrieb von Drohnen durch die Luftverkehrsordnung und dementsprechend finden Sie dort alle gesetzlichen Vorgaben.
  • Zu den wesentlichen Vorgaben gehört beispielsweise, dass Sie jederzeit Sichtkontakt zu der Drohne haben müssen. Des Weiteren gilt es, einen entsprechenden Abstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten. Über bestimmte Gebiete, wie Flughäfen oder Bundeswehrgelände, dürfen Sie die Drohne überhaupt nicht fliegen lassen. Bei dem Einsatz der Drohne in Wohngebieten müssen Sie ebenfalls einige Punkte beachten.
  • Die maximale Flughöhe beträgt im Allgemeinen 100 Meter über Grund. Möchten Sie die Drohne höher fliegen lassen, müssen Sie eine Sondergenehmigung beantragen.
  • Da eine Drohne, zum Beispiel bei einer Kollision mit einem Fahrzeug, einiges an Schäden verursachen kann, ist außerdem eine Versicherung zwingend vorgeschrieben. Diese kostet um die 20 Euro im Jahr.

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