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Personaldienstleister sind Integrationsdienstleister. 👉 Seit Jahren leistet die Branche einen wichtigen Beitrag zur Integration Geflüchteter, indem sie den Menschen Arbeit gibt und sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft begleitet und unterstützt. ⚖ § 40 Aufenthaltsgesetz verbietet, dass Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert und im Rahmen der Zeitarbeit angestellt werden. Dadurch wird ein großes Potenzial für die Anwerbung und Integration von ausländischen Fachkräften verschenkt. 🚀 Daher sollte das Aufenthaltsgesetz in dieser Hinsicht dringend überarbeitet werden. Es ist an der Zeit. 🎞 Der unten verlinkte Film könnte sich auch bei uns im Unternehmen abgespielt haben. Bei SYNERGIE Personal Deutschland spielt die Rekrutierung von Arbeitskräften im EU-Ausland schon heute eine wichtige Rolle. Sehr gerne würden wir diese Expertise und Kenntnisse auch auf Länder außerhalb der EU ausweiten. Nicht zuletzt würden davon die Betriebe und die Wirtschaft in Deutschland profitieren.

Profil von Hartmut Lüerßen anzeigen, Grafik

Wir erzeugen Wertschöpfung mit Daten für Personaldienstleister und HR-Profis

Ein toller Beitrag! Wir könnten MEHR 💪✔️🛫

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