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Dein Weg zur Arbeit zahlt sich steuerlich aus! Durch die Entfernungspauschale bekommst Du für die ersten 20 Kilometer Deiner Arbeitsstrecke 30 Cent/km, danach sogar 38 Cent/km angerechnet. Und dabei ist es völlig egal, mit welchem Verkehrsmittel Du zu Deiner ersten Tätigkeitsstätte kommst! 🚗🚴🚌🚶♀️🛴🚆 📊 Beispiel: Dein einfacher Arbeitsweg beträgt 20 km und Du hast an 210 Tagen im Jahr im Büro gearbeitet. 👉210 Arbeitstage x 20 km x 0,30 € ergibt eine steuerliche Entlastung von 1.260 €! 💡 Mehr Steuertipps für Angestellte findest Du hier: https://lnkd.in/e4fvNJMR

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