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In weniger als sechs Monaten tritt das Umsetzungsgesetz (NIS2UmSuCG) der EU-Richtlinie NIS-2 in Deutschland in Kraft, mit dem Ziel ein europaweit hochwertiges Cybersicherheits-Niveaus für bestimmte Sektoren zu schaffen. 🛡️   Das Gesetz führt in Artikel 21 konkrete Sicherheitsmaßnahmen auf, die von betroffenen Unternehmen bis zu diesem Stichtag umgesetzt werden müssen, einschließlich Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen gemäß Absatz 2b (Incident handling).   In unserem neuesten Artikel werfen wir einen eingehenden Blick auf Incident-Response-Management (IRM). Dabei erläutern wir: ✔ was darunter zu verstehen ist, ✔ wie ein Incident Response Prozess im Falle eines Cyberangriffs abläuft, ✔ und wie dieser wohlstrukturierte Prozess Ihre Reaktionsfähigkeit auf Cyberangriffe optimiert.    Incident Response Management bildet nicht nur eine wichtige Säule des Schutzes vor Cyberbedrohungen, sondern ist auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ein unverzichtbarer Bestandteil der strategischen Unternehmensausrichtung.   Zum Artikel 👉 https://lnkd.in/dAwY-F2C

Incident Handling im Kontext der NIS-2 Richtlinie

Incident Handling im Kontext der NIS-2 Richtlinie

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