Für Unternehmen werden manche Geschäftschancen in Zukunft nur noch wahrnehmbar sein, wenn sie ein angemessenes Maß an Nachhaltigkeitsberichterstattung vorweisen können. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema von unserem Partner WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner.
Beitrag von Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG
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Wir sind stolz darauf, dass #Kleeberg bei den ersten Ergebnissen der #Lünendonk-Studie 2024 zu den Top 25 gehört. Die zunehmende Dynamik im deutschen #Wirtschaftsprüfungs- und #Steuerberatungsmarkt freut uns sehr. Eine positive und kontinuierliche Entwicklung von Kleeberg ist für uns und unsere Mandanten von entscheidender Bedeutung. Wachstum und Größe sind eine wichtige, unerlässliche Basis, um die Erfolgsgeschichte unseres Unternehmens auch in den kommenden Jahren fortzusetzen. Ebenso ist es wichtig, sich auf unsere Kernkompetenzen und vorhandene Kapazitäten zu konzentrieren. Dies haben wir gemeinsam in den letzten Jahren und auch im Jahr 2023 erfolgreich umgesetzt. Herzlichen Dank an unser engagiertes Team, das mit seinem großartigen Einsatz maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen hat. Es freut uns zudem, dass unser Netzwerk Crowe in Deutschland unter den TOP 10 vertreten ist. Unser Ziel ist es, auch künftig unseren Platz in Deutschland unter den TOP Gesellschaften im deutschen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsmarkt halten und beweisen zu können.
Der Markt für #Wirtschaftsprüfung und #Steuerberatung in Deutschland bleibt dynamisch: Die Top 25 WP-Gesellschaften der #Lünendonk-Liste 2024 wuchsen im Jahr 2023 um 14,1 Prozent und legten damit deutlicher zu als in den vorangegangenen Jahren 📈. 🔗 Zum Download des Rankings „𝗙ü𝗵𝗿𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗪𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝗽𝗿ü𝗳𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀-𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱: https://lnkd.in/daMahKpJ 𝗧𝗼𝗽 1️⃣0️⃣ 𝗱𝗲𝗿 𝗟ü𝗻𝗲𝗻𝗱𝗼𝗻𝗸-𝗟𝗶𝘀𝘁𝗲 𝗶𝗺 Ü𝗯𝗲𝗿𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸: 𝗕𝗶𝗴 𝗙𝗼𝘂𝗿: PwC führt mit 2,97 Milliarden Euro Umsatz (+21,8 %) die Lünendonk-Liste weiterhin an. EY legt mit einem Umsatzplus von 15,6 Prozent überdurchschnittlich zu und folgt mit 2,57 Milliarden Euro auf Rang zwei. KPMG hält mit einem geschätzten Inlandsumsatz von 2,35 Milliarden Euro Position drei (+9,3 %). Deloitte zeigt in 2023 ein erneut starkes Wachstum (21,5 %) und nimmt mit 2,33 Milliarden Euro (Gruppenumsatz) Rang vier der Lünendonk-Liste ein. 𝗡𝗲𝘅𝘁 𝗦𝗶𝘅: Auf den Positionen fünf bis sieben liegen BDO, RSM Ebner Stolz und Rödl & Partner weiterhin eng beieinander. Die neu formierte Forvis Mazars festigt Rang acht, Baker Tilly und Grant Thornton komplettieren die Top 10. Mit einem Umsatz von jeweils über 100 Millionen Euro bildet dieses Verfolgerfeld der #BigFour die sogenannten #NextSix. 🔎 𝗠𝗮𝗿𝗸𝘁-𝗜𝗻𝘀𝗶𝗴𝗵𝘁𝘀 𝗮𝘂𝗳 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗕𝗹𝗶𝗰𝗸: ✔️ Fusionen und Netzwerk-Änderungen prägen das Geschäftsjahr 2023 ✔️ Inlandsumsatz der Top 25 steigt auf 13,0 Milliarden Euro ✔️ Big Four haben mit 10,2 Milliarden Euro einen Marktanteil von 51,5 Prozent ✔️ 80 Prozent der WP-Gesellschaften erwarten Zunahmen an Restrukturierungsprojekten 📘 Die Lünendonk-Liste ist eine Auskopplung der Lünendonk-#Studie 2024 „𝗪𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝗽𝗿ü𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱“, die im August erscheint 🔜 und bereits vorbestellt werden kann: 🛒 https://lnkd.in/d6d74VgU Stay tuned! PwC Deutschland EY KPMG Deutschland Deloitte BDO RSM Ebner Stolz Rödl & Partner Forvis Mazars in Germany Baker Tilly Germany Grant Thornton Germany dhpg DORNBACH ETL Prüfung & Beratung PKF Fasselt Partnerschaft mbB LKC Nexia GmbH BANSBACH GmbH CURACON GmbH MÖHRLE HAPP LUTHER BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN FALK GmbH & Co KG Solidaris Unternehmensgruppe RWT BW PARTNER Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG Praxity HLB Deutschland Moore Deutschland PKF International Crowe AGN International PrimeGlobal - The Association of Advisory and Accounting Firms BKR International DFK International Kreston Global #audit #tax #lünendonkliste #abschlussprüfung
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Heute fand die diesjährige #Abschlusspräsentation der Seminarteilnehmenden im Rahmen unserer Kooperation mit dem Lehrstuhl von Professor Jürgen Ernstberger der TUM School of Management statt. Seit 9 Jahren präsentieren die Studierenden ihre Ergebnisse zum Ende des Sommersemesters bei uns im Haus. Bei den einzelnen Vorträgen sind jeweils auch Kolleginnen und Kollegen von Kleeberg anwesend, damit die Sichtweise aus der Praxis in die Diskussion der Vortragenden mit einfließen kann. Um qualifizierten Berufsnachwuchs zu bekommen, setzt sich Kleeberg intensiv dafür ein, junge Menschen für unser Berufsbild zu begeistern. #Kooperationen mit #Hochschulen sowie der fachliche Austausch mit Studierenden und Vertretern von Universitäten sind daher sehr wertvoll für uns. Wir freuen uns auf eine weiterhin so gute Zusammenarbeit mit der TU München und natürlich auf viele neue Talente.
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Eines der beherrschenden Themen in Politik und Presse ist derzeit die wirtschaftliche Situation Deutschlands im Allgemeinen und die ausbleibenden #Investitionen im Speziellen. Letzteres hat die Rufe nach #Investitionsanreizen für die heimischen Unternehmen immer lauter werden lassen. Zusätzliche Investitionsanreize in Deutschland will die Bundesregierung durch das #Wachstumschancengesetz setzen. Dieses wurde vom Bundestag am 23.02.2024 beschlossen und am 22.03.2024 erfolgte schließlich auch die Zustimmung des Bundesrates. Das Wachstumschancengesetz – das in der nun verabschiedeten Fassung Entlastungen für Unternehmen von rd. 3,2 Mrd. Euro vorsieht – beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die Investitionsanreize setzen sollen. Hervorzuheben ist hierbei die Ausweitung der Forschungszulage, die degressive Abschreibung auf Wohngebäude, die Verlängerung der Sonderabschreibung auf Mietwohnungsneubau, die Ausweitung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG und die Anhebung der Unschädlichkeitsgrenze von Photovoltaikanlagen bei der erweiterten Grundstückskürzung. Neben den geplanten Investitionsanreizen im Wachstumschancengesetz bestehen auch im derzeitigen #Steuerrecht zahlreiche Regelungen, die anreizende Wirkung auf (Ersatz-) Investitionen haben sollen. Sei es z.B. die nach § 6b-Rücklage für Ersatz-Investitionen, die steuerliche Abschreibung von Hard- und Software über ein Jahr oder der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Vor diesem Hintergrund informieren Sie unser Partner WP/StB Dr. Hannes W. R. Zieglmaier und StB Dr. Sebastian Sieber in der StuB-Sonderbeilage 10/2024 aktuell und praxisnah über steuerliche Regelungen zur Förderung von Investitionen bei Unternehmen und geben hierbei einen tiefergehenden Überblick über die Regelungen zum Wachstumschancengesetz in der verabschiedeten Fassung. Die „StuB-Sonderbeilage“ finden Sie hier: https://lnkd.in/ecqq4vQG NWB Verlag GmbH & Co. KG
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15-jähriges Jubiläum! Wir blicken mit Freude auf 15 Jahre erfolgreiche Partnerschaft mit Herrn Univ.-Prof. Gerrit Brösel zurück. Unsere Kooperation mit Herrn Professor Brösel begann 2009 mit der ersten Vorlesung „#Konzernrechnungslegung“ unseres Partners Prof. Dr. Christian Zwirner an der Technische Universität Ilmenau, gefolgt von einer ersten Seminarveranstaltung des Lehrstuhls in München ein Jahr später. Mit dem Wechsel von Herrn Univ.-Prof. Brösel an die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen haben wir den Kleeberg-Preis geschaffen. Seit 2012 verleihen wir diesen an seinem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere #Wirtschaftsprüfung, in jedem Semester für die beste Seminararbeit. „Es liegt uns sehr am Herzen, den Nachwuchs frühzeitig zu unterstützen und die jungen Leute bereits während ihres Studiums zu fördern“, so Prof. Dr. Christian Zwirner. Wir schätzen die wertvolle Zusammenarbeit und das tolle Miteinander mit der FernUniversität in Hagen sehr und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre. Gerrit Brösel hierzu: „Diese nachhaltige Partnerschaft ist ein Musterbeispiel für eine erfolgreiche Verknüpfung von Theorie und Praxis! Vielen Dank an Dr. Kleeberg & Partner sowie an die Kontaktpersonen vor Ort für das Vertrauen und die jahrelange großzügige Unterstützung! Auf die nächsten 15 Jahre!“
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📢 Aktuelle Updates aus der Welt der #Wirtschaftsprüfung und #Steuerberatung: Entdecken Sie unsere neuesten Artikel: 1️⃣ "Notwendigkeit der Ladung zur Gesellschafterversammlung trotz Stimmabgabevollmacht"- Grundsätzlich bleibt bei einer GmbH die Pflicht bestehen, den vollmachtgebenden Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung zu laden, auch wenn dieser eine Vollmacht zur Stimmabgabe erteilt hat. Das Kammergericht Berlin hat diesen Grundsatz in einem Beschluss vom 13.11.2023 (22 W 51/23) präzisiert. Demnach reicht es nicht aus, lediglich den Bevollmächtigten zu laden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Gesellschafter den Bevollmächtigten ausdrücklich als Ladungsempfänger benannt hat. 2️⃣ "Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei den Einkünften aus VuV"- Das Finanzgericht Köln entschied am 19.10.2023 (11 K 1802/22), dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Veräußerung einer vermieteten Immobilie nur dann als Werbungskosten abziehbar ist, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht. Während Schuldzinsen grundsätzlich als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sind, war im vorliegenden Fall strittig, ob dies auch für Vorfälligkeitsentschädigungen gilt. 3️⃣ "Bundesfinanzministerium veröffentlicht neue Taxonomie für die E-Bilanz"- Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27. Mai 2024 ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomie (Version 6.8) für die E-Bilanz veröffentlicht. Diese Version, die als amtlich vorgeschriebener Datensatz gemäß § 5b EStG dient, umfasst die Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien. Für ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website: www.kleeberg.de/news/ #KleebergNews #Kleeberg #Audit #Legal #Tax #Gesellschafterversammlung #Vorfälligkeitsentschädigung #VuV #Taxonomie #Wirtschaftsprüfer #Expertenrat #StayInformed
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WP/StB Dr. Corinna Boecker informiert unsere Kolleginnen und Kollegen mit ihrer internen #Webinar-Reihe #ESG-Reporting kurz erklärt“ alle zwei bis drei Wochen über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach #CSRD und #ESRS sowie angrenzende Bereiche. Zuletzt wurden die Themen EU-Taxonomie-Verordnung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz näher beleuchtet. Durch ihre bisherige Erfahrung im Bereich #Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Zertifizierung zum Sustainability-Auditor (IDW) versteht es Corinna, komplexe Inhalte verständlich und praxisnah zu erklären, was bei den Teilnehmenden auf großes Interesse stößt. Wir danken ihr für das Engagement und freuen uns auf die weiteren Termine in den kommenden Wochen, bei denen unter anderem Fragen zur künftigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Erleichterungen für #KMU erläutert werden.
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📢 Aktuelle Updates aus der Welt der #Wirtschaftsprüfung und #Steuerberatung: Entdecken Sie unsere neuesten Artikel: 1️⃣ "BFH-Urteil: Parkhaus als erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen" - Mit seinem Urteil vom 28.02.2024 (II R 27/21) hat der BFH entschieden, dass Parkplätze, die im Rahmen eines Parkhausbetriebs an Dritte vermietet werden, für die Erbschaftsteuer als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen gelten. Eine restriktive Auslegung der relevanten Vorschriften sei weder systematisch noch verfassungsrechtlich notwendig. 2️⃣ "Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer" – In seinem Urteil vom 05.06.2024 (VI R 20/22) beschäftigt sich der BFH mit der Frage, ob Tantiemen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, die weder ausgezahlt noch in den Jahresabschlüssen als Verbindlichkeit ausgewiesen wurden, steuerlich als zugeflossen angesehen werden können. Für ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website: www.kleeberg.de/news/ #KleebergNews #Kleeberg #Advisory #Tax #BFH #Erbschaftssteuer #Tantiemen #Wirtschaftsprüfer #Expertenrat #StayInformed
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📢 Aktuelle Updates aus der Welt der #Wirtschaftsprüfung und #Steuerberatung: Entdecken Sie unsere neuesten Artikel von unserem Partner WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und StB Sebastian Schöffel: 1️⃣ “Die rechtliche Bedeutung von #Schätzungsungenauigkeiten bei einer #Unternehmensbewertung“ – Je nach Schätzungsgrundlage können sich bei der Bestimmung des Unternehmenswertes im Ergebnis mehr oder weniger große Abweichungen ergeben. Das OLG Düsseldorf legte in seiner Entscheidung vom 20.04.2023 eine #Bagatellgrenze fest: Abweichungen innerhalb eines 5 %-Rahmens können unter bestimmten Voraussetzungen als geringfügig akzeptiert werden. 2️⃣ "#Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.07.2024 gerundet bei 2,50 %"- Trotz sinkender Leitzinsen im Euroraum ist eine leicht steigende Tendenz beim ungerundeten Basiszinssatz zu beobachten. Dieser steigt von 2,55 % zum 01.06.2024 auf 2,59 % zum 01.07.2024. Für ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website: www.kleeberg.de/news/ #KleebergNews #Kleeberg #Advisory #Valuation #Audit #Basiszinssatz #Unternehmensbewertung #Wirtschaftsprüfer #Expertenrat #StayInformed
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Die #Gewinnerin des #Kleeberg-#Preises an der FernUniversität in Hagen steht fest ─ Daniela Anita Schmidt-Dengler hat für das Sommersemester 2024 den Kleeberg-Preis für die beste Leistung im Seminar „Aktuelle Probleme der #Rechnungslegung und #Wirtschaftsprüfung“ mit ihrer Seminararbeit zum Thema „Umsetzung der doppelten Wesentlichkeit gemäß #CSRD – Herausforderungen und Chancen für Unternehmen“ gewonnen. Kleeberg unterstützt die Forschung und Lehre an der FernUniversität in Hagen nachhaltig. In diesem Zusammenhang wird bereits seit 2012 in jedem Semester ein Kleeberg-Preis für die beste Seminarleistung am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung, von Univ.-Prof. Dr. Gerrit Brösel ausgelobt. Der Preis beinhaltet eine einmalige finanzielle Zuwendung. Wir schätzen die gute Zusammenarbeit mit der FernUni Hagen sehr und gratulieren der Gewinnerin zu ihrer tollen Leistung! 👏
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📢 Aktuelle Updates aus der Welt der #Wirtschaftsprüfung und #Steuerberatung: Entdecken Sie unsere neuesten Artikel: 1️⃣ “Begriff des #land- und #forstwirtschaftlichen #Vermögens: Nichtanwendungserlass“ - Die Finanzverwaltung folgt beim Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 158 BewG nicht der ausschließlich tätigkeitsbezogenen Einschätzung durch den BFH. Als Reaktion hat die Finanzverwaltung am 19. Februar 2024 einen Nichtanwendungserlass erlassen. 2️⃣ “#Handelsrechtliche #Konsolidierungspflicht bei Tochterunternehmen, die Institute sind“ – In der neuesten Ausgabe des Magazins IDW Life (Heft 06/2024) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eingehend geprüft, ob ein Konzernabschluss erforderlich ist, wenn ein Tochterunternehmen als Finanzdienstleistungsinstitut, Wertpapierinstitut oder als ein Institut im Sinne des § 1 Abs. 3 ZAG eingestuft wird. Für ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website: https://lnkd.in/eE9BCtiw #KleebergNews #Kleeberg #Audit #Advisory #Tax #FAAS #Nichtanwendungserlass #Konsilidierungspflicht #Wirtschaftsprüfer #Expertenrat #StayInformed
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