Aus dem Kurs: Steuergrundlagen für Selbstständige, Kleinunternehmer:innen und Gründer:innen

Bezahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt: Voranmeldungen und Fristen

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Bezahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt: Voranmeldungen und Fristen

In den meisten Fällen werden Sie die Umsatzsteuer beziehungsweise die Umsatzsteuerzahllast als Differenz zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer entweder monatlich oder quartalsweise ans Finanzamt zahlen. Das wird als Umsatzsteuervoranmeldung bezeichnet. Die Frist, bis wann die Bezahlung der Umsatzsteuer von Ihnen erfolgen muss, ist der 10. des Folgemonats. Wenn also eine monatliche Voranmeldung für Januar erfolgen muss, müssen Sie die Anmeldung bis zum 10. Februar spätestens einreichen. In den ersten beiden Gründungsjahren ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich Pflicht. Danach müssen Sie eine monatliche Voranmeldung machen, wenn Ihre jährliche Umsatzsteuerzahllast über 7.500 Euro liegt. Liegt Ihre Steuerschuld aber jährlich zwischen 1.001 und 7.500 Euro, ist nur eine Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal notwendig. Die Abgabe für das erste Quartal müssen Sie zum Beispiel bis zum 10. April vornehmen. Es gibt eine Ausnahme, wann Sie die Umsatzsteuer nicht monatlich, sondern nur jährlich zahlen müssen. Wenn Ihre gesamte Umsatzsteuerzahllast im vorherigen Jahr unter 1.000 Euro lag, können Sie nach Rücksprache mit dem Finanzamt von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. In diesem Fall müssen Sie nur jährlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss online abgegeben werden. Die Papierform ist nur auf Antrag erlaubt, und wird Ihnen nur in Härtefällen gewährt. Am einfachsten ist die monatliche Voranmeldung über die kostenlose Steuererklärungssoftware Elster. Wenn Sie diese heruntergeladen und installiert haben, können Sie über das Elster-Onlineportal problemlos und schnell Ihre monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Als Gründer ist es übrigens sinnvoll, für die Zahlung der Umsatzsteuer die sogenannte Ist-Besteuerung zu beantragen. Für Freiberufler gilt diese automatisch. Gerade wenn Sie, wie oft zu Beginn einer Unternehmung, nicht viel Kapital und Liquidität zur Verfügung haben, ist die Ist-Besteuerung für Sie vorteilhafter. Hierbei müssen Sie nur die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde schon Ihre Rechnung beglichen hat. Die andere mögliche Form ist die Soll-Besteuerung. Dann ist die Umsatzsteuer fällig, sobald Sie als Unternehmer die Leistung erbracht haben. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, nicht der Bezahlung wird bei der Soll-Besteuerung berücksichtigt. Nun haben Sie vieles über das System der Umsatzsteuer erfahren, und welche Pflichten Sie in diesem System als Unternehmer haben. Ich empfehle Ihnen zusätzlich das Arbeitsblatt 4 zu bearbeiten, um Ihr Verständnis zu festigen.

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