Aus dem Kurs: Rechtsgrundlagen für Start-ups und Existenzgründer:innen

Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelnen Gesellschaftsformen

Aus dem Kurs: Rechtsgrundlagen für Start-ups und Existenzgründer:innen

Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelnen Gesellschaftsformen

Wer ein Gewerbe betreiben will, hat die Qual der Wahl, in welcher juristischen Organisationsform er dies tun möchte. Soll alleine, also als Kaufmann beziehungsweise Unternehmer, oder zusammen mit anderen, also in Form eines Unternehmens, gehandelt werden? Als Kaufmann gilt jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, wer als Waren und/oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es gibt allerdings nicht den einen Kaufmann, sondern verschiedene Arten von Kaufleuten. Der Betreiber eines Handelsgewerbes wird als Istkaufmann bezeichnet. Dieser hat die Pflicht, im Handelsregister eingetragen zu sein. Als Kannkaufmann werden Kleingewerbetreibende sowie Betreiber von land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen bezeichnet. Für sie besteht keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. Ein Kaufmann, der diesen Status aufgrund der gewählten Rechtsform innehat, wie zum Beispiel eine GmbH, gilt als Formkaufmann. Für diesen besteht die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. Derjenige, der als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, gilt als Fiktivkaufmann, selbst wenn er gar kein Handelsgewerbe betreibt. Hier entsteht der Status also aufgrund des Rechtsscheins der Registereintragung. Wer als Kaufmann im Geschäftsverkehr auftritt, ohne tatsächlich ein Handelsgewerbe zu betreiben und ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, wird hingegen als Scheinkaufmann bezeichnet. Für ein Kaufmann besteht also grundsätzlich die Möglichkeit jedoch nicht für alle die Pflicht, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Wenn eine Handelsregistereintragung besteht, muss dies in der Geschäftskorrespondenz angegeben werden. Es muss der entsprechende Rechtsformzusatz genannt werden, also zum Beispiel eingetragener Kaufmann, kurz e.K., beziehungsweise eingetragene Kauffrau, kurz e.Kfr. Wer zusammen mit anderen Personen ein Unternehmen gründen möchte, der kann aus verschiedenen, durch den Gesetzgeber vorgegebenen Geschellschaftsformen auswählen. Die für die Praxis bedeutsamsten Möglichkeiten sind die folgenden: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, die offene Handelsgesellschaft, kurz oHG, die Kommanditgesellschaft, kurz KG, die GmbH & Co. KG, die Aktiengesellschaft, also die AG, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, die Unternehmergesellschaft, abgekürzt UG (haftungsbeschränkt), oder auch die Limited Company, kurz Ltd, wobei hier aufgrund der durch den Brexit ungeklärten Rechtslage Vorsicht geboten ist. Jede Unternehmensform hat Vor- aber auch Nachteile. Mit einer GmbH wird beispielsweise die persönliche Haftung der Gesellschafter beziehungsweise der Geschäftsführung beschränkt, sodass das Unternehmen -- in Anführungszeichen -- nur mit dem Gesellschaftskapital haftet. Im Unterschied dazu haften Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR unbeschränkt, auch mit ihrem privaten Vermögen. Man sollte sich also gut überlegen, welche Gesellschaftsform man wählt. Es gibt prinzipiell die Möglichkeit, später unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel eine UG in eine GmbH oder eine GmbH in eine AG umzuwandeln. Auf Änderungen im Unternehmen kann später also durchaus noch reagiert werden.

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