Aus dem Kurs: Personalverwaltung – Grundlagen

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Die Lohnadministration

Die Lohnadministration

In vielen Unternehmen gehört die Lohnbuchhaltung zu HR-Abteilung. In manchen ist es jedoch so, dass diese Arbeiten der Abteilung Finanzen angeschlossen ist. Die monatlichen Löhne und Gehälter werden in der Lohnbuchhaltung nach den vorliegenden Unterlagen bearbeitet, verarbeitet und schlussendlich der Finanzabteilung zur Begleichung weitergeleitet. In jedem der DACH-Länder hat die Lohnbuchhaltung vielfältige gesetzliche Pflichten des jeweiligen Landes einzuhalten. In Deutschland zum Beispiel gehören dazu die Abführung von Steuern und Beiträgen für die Mitarbeiter sowie die Beitragszahlungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Angestellten. Der Arbeitgeber ist dem Gesetzgeber gegenüber für die fristgerechte Bezahlung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag verantwortlich. Zu dem kommt die Überweisung für Krankenkasse etc. Jeder Mitarbeiter hat ein eigenes Lohnkonto und dieses muss regelmäßig aktualisiert und gepflegt werden. In der Schweiz spricht man von…

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