Aus dem Kurs: Grundlagen der Selbstständigkeit

Notwendige Behördengänge erledigen

Aus dem Kurs: Grundlagen der Selbstständigkeit

Notwendige Behördengänge erledigen

Der Startschuss ist gefallen: Sie wollen Ihr eigener Chef sein. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die Formalien und Behördengänge, die Sie jetzt zu erledigen haben. An welche Behörde Sie sich wenden müssen, richtet sich nach der Rechtsform, für die Sie sich als Existenzgründer entschieden haben. Die Wahl der Rechtsform spielt dann für Sie eine Rolle, wenn Sie mit mehreren Personen eine Firma gründen und die Beteiligungsverhältnisse festlegen wollen. Oder wenn Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften wollen. Man unterscheidet zwei Arten der Rechtsform. Grundsätzlich wird zwischen Kapitalgesellschaft – dazu gehören die GmbH, die UG und die AG – und Personengesellschaft – dazu gehört die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Kommanditgesellschaft und die GmbH & Co KG – unterschieden. Entscheidend für die richtige Wahl ist die geplante Unternehmensgröße, die Anzahl der Gründer oder Kapitalgeber und die Art des Haftungsausschlusses. Weiter ist entscheidend dafür, welche Behörde für Sie zuständig ist, ob Ihre angestrebte Tätigkeit als Gewerbe oder als Freiberuf eingestuft wird. Das ist die Aufgabe des Finanzamtes. Es greift dabei auf den festgeschriebenen Katalog für freie Berufe zu. Ist Ihre Tätigkeit dort nicht aufgelistet, sind Sie automatisch Gewerbetreibender. Für Gewerbetreibende ist die erste wichtige Behörde das Gewerbeamt. Ihr Gewerbe müssen Sie hier noch vor Ihrem Gang zum Finanzamt anmelden. Dafür müssen Sie sich ausweisen und eine kleine Gebühr bezahlen. Abhängig davon, was Sie genau planen, müssen Sie gegebenenfalls noch bestimmte Nachweise und Genehmigungen vorlegen. Das Gewerbeamt ist in Deutschland Teil der Gemeinde- beziehungsweise der Stadtverwaltung. Freie Berufe wie Ärzte, Architekten, Krankengymnasten müssen sich nicht anmelden. Der nächste Gang ist der zum Finanzamt. Dieses wird über Ihre Gewerbeanmeldung automatisch informiert. Beim Finanzamt erhalten Sie Ihre Steuernummer, nachdem Sie dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben haben. Sie geben darin an, welche Umsätze Sie im ersten Jahr planen. Danach legt das Finanzamt fest, wann Sie die Steuererklärung abgeben und Vorauszahlungen leisten müssen. Benötigen Sie eine separate Umsatzsteuernummer, weil Sie Geschäfte im Ausland planen, muss diese explizit beantragt werden. Als Gewerbetreibender sind Sie automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer, kurz IHK, und als Handwerker bei der Handwerkskammer, kurz HWK. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem zu besteuernden Unternehmensgewinn. IHKs und HWKs werden ebenfalls über Ihre Gewerbeanmeldung automatisch informiert. IHKs und HWKs sind für die Ausbildung in Deutschland zuständig, definieren Standards für die Lehrinhalte und kümmern sich um die Prüfungen. Außerdem liegt die regionale Wirtschaftsförderung in ihrem Aufgabenbereich. Vermutlich werden Sie die Möglichkeiten der IHK nicht nutzen können oder wollen. Sollten Sie beabsichtigen, Mitarbeiter anzustellen, müssen Sie diese bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Berufsgenossenschaften koordinieren die gesetzliche Unfallversicherung Der Gang zum Patentamt ist zu empfehlen, wenn Sie ein Produkt, eine Marke oder einen Namen in Deutschland, europaweit oder international schützen lassen wollen. Das Patentamt prüft, ob es bereits gleiche oder ähnliche Produkte oder Namen gibt, und erteilt dann Schutzrechte, die wiederum gebührenpflichtig sind. Freiberufler haben gegenüber gewerblichen Anstelle von IHKs und HWKs gibt es für Freiberufler Standeskammern wie zum Beispiel die Rechtsanwalts- oder Architektenkammer. Bei einigen Standeskammern besteht eine Mitgliedspflicht. Erkundigen Sie sich, ob das in Ihrem Fall zutrifft. Als Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt oder Steuerberater wird Ihre Altersversorgung durch die Versorgungskammer Diese Regelung ist für Sie verpflichtend. Künstler und Publizisten genießen im Gegensatz zu anderen Freiberuflern besondere Privilegien im Bezug auf Krankenpflege- und Rentenversicherung. Für sie existiert die Künstlersozialkasse. Diese bezuschusst Beiträge zu einer frei wählbaren Krankenversicherung und zur gesetzlichen Zu guter Letzt noch eine kurze Anmerkung zum Arbeitsamt. Das Arbeitsamt unterstützt im Vorfeld Personen, Das Arbeitsamt unterstützt im Vorfeld Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen wollen, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen wollen, mit Rat und Tat. mit Rat und Tat. Sobald Sie die ersten Mitarbeiter einstellen wollen, Sobald Sie die ersten Mitarbeiter einstellen wollen, erteilt das Arbeitsamt eine sogenannte Betriebsnummer, die Sie benötigen, um sozialversicherungsrelevante Informationen zu Ihren Mitarbeitern melden zu dürfen. zu Ihren Mitarbeitern melden zu dürfen.

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