Aus dem Kurs: Finanzwissen für Gründer:innen, Selbstständige und Kleinunternehmer:innen

Buchführung selbst machen oder machen lassen?

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Buchführung selbst machen oder machen lassen?

Wenn Sie kein Experte in Finanzbuchhaltung sind, werden Sie sich wahrscheinlich schnell die Frage stellen, ob Sie die Buchführung selbst machen und sich damit in die fremde Materie einarbeiten, oder ob Sie lieber einen Auftrag an einen Experten geben und die gewonnene Zeit für andere Arbeiten nutzen. Für das eigene Anfertigen der Buchführung spricht, dass Sie sich damit selbst jederzeit einen Überblick über Ihre eigenen Geschäfte und Ihre eigene finanzielle Lage machen können. Ein eigenes Know-how über Ihr Vermögen und Ihre Schulden hilft Ihnen wichtige Entscheidungen auf Basis von belastbaren Grundlagen zu treffen. Mit einer eigenen Buchführung können Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter die finanziellen Auswirkungen jeder Handlung Ihres Unternehmens realistisch einschätzen. Auf der anderen Seite nimmt eine eigene Buchführung viel Zeit in Anspruch. Gerade wenn man sich damit noch nicht so auskennt und sich erst einarbeiten muss. Dann besteht auch die Gefahr aus Unwissenheit Fehler zu machen. Abmildern lassen sich diese Nachteile durch verschiedene Angebote von Buchhaltungssoftware, die Ihnen die Erstellung vereinfachen und auch auf mögliche Fehler hinweisen. Falls Sie eine entsprechende Unternehmensgröße haben, können Sie auch überlegen einen eigenen Mitarbeiter für die Buchführung einzustellen. Diese Überlegung macht aber in der Regel erst ab mehr als 10 Mitarbeitern Sinn und lohnt sich für viele Gründer, Selbständige und Kleinunternehmer nicht. Wenn Sie beschließen Zeit zu sparen und lieber auf das Know-how eines Experten zurückgreifen möchten, haben Sie bei der externen Vergabe der Buchführung in den meisten Fällen die Wahl zwischen einem Buchhaltungsbüro, oder einem Steuerberater. Der Vorteil eines Steuerberaters liegt darin, dass dieser über die Buchführung hinaus für Sie auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung, Ihren Jahresabschluss und Ihre private Einkommensteuer erstellen kann. Er kann Sie in sämtlichen steuerlichen Fragen beraten, die sich aus Ihrer betrieblichen oder privaten Situation ergeben. Dazu ist ein Buchhaltungsbüro nicht befugt. Dieses kann nur die Buchführung für Sie erledigen. Ihre steuerlichen Tätigkeiten, wie Voranmeldung und Jahressteuererklärung müssen Sie immer noch selbst machen. In der Regel sind aber die Dienstleistungen eines Buchhaltungsbüros auch deutlich günstiger, als die Leistung eines Steuerberaters. Das kann für Sie als Gründer oder Selbständiger eine wichtige finanzielle Entlastung sein. Für die externe Vergabe Ihrer Buchführung müssen Sie im Betrieb sämtliche Belege, wie zum Beispiel die Eingangs- und Ausgangsrechnungen sammeln, sowie gegebenenfalls Eigenbelege für die Abrechnung von Reisekosten erstellen. Die Belege müssen dann monatlich oder quartalsweise an den Dienstleister zur Bearbeitung übergeben werden. Dieser prüft dann die Belege, nimmt alle notwendigen Buchungen vor und prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit. In der Regel können Sie mit Ihrem Dienstleister auch regelmäßige Berichte über den Stand Ihrer finanziellen Lage vereinbaren. Sie sehen also, dass die Eigenerstellung, sowie die Fremdvergabe Ihrer Buchführung verschiedene Vor- und Nachteile haben. Wie Sie sich entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Neigung und Ihren Fähigkeiten ab. Falls Sie ein Händchen für Zahlenwerke haben, wird es sich wahrscheinlich anbieten die Buchführung mit Hilfe einer passenden Software selbst zu machen, wenn Sie die Zeit dafür jeden Monat finden können. Falls Sie jedoch zeitlich komplett eingespannt sind und Zahlen nicht Ihr Ding sind, macht es wahrscheinlich Sinn die Buchführung an einen externen Dienstleister zu geben.

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