Aus dem Kurs: Das erfolgreiche Vorstellungsgespräch

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Aus dem Kurs: Das erfolgreiche Vorstellungsgespräch

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Es gibt gewisse Themen, zu denen Sie bei Vorstellungsgesprächen aufgrund der Gleichbehandlungsgesetz nicht befragt werden dürfen. Grundlagen dazu sind unter anderem in Deutschland im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und in Österreich im Gleichbehandlungsbundesgesetz geregelt. Dennoch kommt es manchmal vor, dass Recruiterinnen und Recruiter diese Vorgaben nicht beachten, dann werden Ihnen Fragen gestellt, deren Beantwortung Sie auf die eine oder andere Weise diskriminieren könnte. Aber warum stellen Unternehmen diese Fragen? Die Gründe dafür können vielfältig sein. Meist spielt das Risiko, dass Sie das Dienstverhältnis unerwartet beenden oder unterbrechen könnten, eine Rolle. Es soll auch abgeklärt werden, ob Sie in die Unternehmenskultur hineinpassen. Natürlich dürfen theoretisch Gesinnungen oder Meinungen keinen Einfluss auf die Verrichtung der Arbeit in den Augen des Arbeitgebers haben, in der Praxis sieht es in manchen Unternehmen leider noch anders aus. Eine andere Rechtfertigung dafür, dass unerlaubte Fragen gestellt werden, lautet: "Wir bewerten nicht die Antwort, sondern die Reaktion auf die Frage." Sind Sie leicht reizbar oder bewahren Sie auch in unangenehmen Situationen die Ruhe? Sind Sie eloquent und schlagfertig bei Ihren Antworten? So betonen einige Personalmanagerinnen und Personalmanager unangemessene Fragen als Teil eines Stresstests einzusetzen. Obwohl diese Vorgehensweise verpönt ist und gegen Gesetze verstößt, kann es Ihnen im Vorstellungsgespräch dennoch passieren, solche Fragen gestellt zu bekommen. Generell gilt: Wenn Sie eine Frage gestellt bekommen, die Ihnen unangenehm ist oder zu viel über Ihr Privatleben preisgibt, können Sie die Wahrheit jederzeit verschweigen oder die Antwort verweigern, ohne dafür belangt zu werden. Eine Ausnahme ist jedoch, wenn Sie sich selbst oder andere Personen gefährden, z.B. durch Nichtbekanntgabe einer Einschränkung oder meldepflichtigen Krankheit. Eines der häufigsten Themen, das auf keinen Fall in ein Vorstellungsgespräch gehört, ist die Frage nach der Familienplanung, Partnerschaft und nach einem Kinderwunsch. Gerade Frauen wird diese Frage noch immer viel zu oft gestellt. Man will mit dieser Frage erfahren, ob Sie dem Unternehmen ohne Unterbrechungen zur Verfügung stehen werden und eine Schwangerschaft könnte einen Ausfall über viele Monate oder Jahre bedeuten. Sie können hier jederzeit etwaige Pläne ohne Konsequenzen einfach verschweigen und antworten, was der Fragende hören will. Natürlich können Sie auch sagen, dass diese Fragestellung nicht zulässig ist und auch nichts mit Ihrer Arbeitsleistung zu tun hat. Wenn Sie aber ärgerliche Emotionen zeigen, egal in welchem Abschnitt eines Vorstellungsgesprächs, kann Ihnen das negativ angerechnet werden. Ihr Glaube, Ihre ethnische Herkunft, Ihre politische Überzeugung, Zugehörigkeit zu Gewerkschaften, Vereinen und so weiter gehen den künftigen Arbeitgeber natürlich auch nichts an. Ausnahmen dazu sind lediglich dann gegeben, wenn Sie für sogenannte Tendenzbetriebe vorstellig werden. Das könnten z.B. religiöse Organisationen oder Parteien sein. Unternehmen wollen hier wissen, ob Sie Werte vertreten und sich mit der Unternehmenskultur – sollte diese politisch oder religiös geprägt sein – identifizieren können. Ich rate Ihnen, sich bei solchen Fragen neutral zu geben und keine klaren Präferenzen zu bekunden. Auch bei der Frage nach sexuellen Neigungen oder Vermögensverhältnissen sollten Sie nichts von sich preisgeben, was Sie nicht wollen oder Sie diskriminieren könnte. Wie bei allen verbotenen Fragen dürfen Sie die Unwahrheit sagen oder die Antwort verweigern. Bei solchen persönlichen Fragen können auch Sie bei Ihrem Interviewpartner nachhaken, was diese Frage für eine Relevanz für die Position oder das Unternehmen hat. Fragen nach Vorstrafen müssen nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn das Delikt direkt oder indirekt mit der Tätigkeit in Ihrem neuen Beruf zu tun hat. Bspw. dürfen Finanzunternehmen nach Vorstrafen im Bereich der finanziellen Veruntreuung fragen, Einrichtungen mit Kindern nach vor Bestrafungen in diesem Bereich. Für Außendiensttätigkeiten darf nach vergangenen Unfällen mit etwaigen Personenschaden gefragt werden. Meist verlangen diese Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis bzw. eine Strafregisterbescheinigung, bevor neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden. Diese müssen Sie in solchen Fällen vorlegen. Eine weitere heikle Frage betrifft Ihren Gesundheitszustand. So können Ihnen Fragen nach körperlichen Beeinträchtigungen oder Ihre vergangenen Krankengeschichte gestellt werden. Für den Arbeitgeber besteht nur dann ein Fragerecht, wenn die Position bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfordert oder wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit der anderen im Unternehmen beschäftigten Personen oder dritter Personen, z.B. Kunden/Kundinnen oder Geschäftspartner:innen, gegeben ist. Sollten Sie an einer Beeinträchtigung oder einer ansteckenden Krankheit leiden, suchen Sie vor Ihrer Bewerbung eine Beratungsstelle auf, die Sie über Ihre Verschwiegenheitsrechte und Mitteilungspflichten individuell aufklärt. Gerade bei Personen mit längeren beschäftigungslose Zeiten im Lebenslauf wird oft angenommen, dass sie gesundheitliche Probleme hatte. Ich rate Ihnen dringend davon ab, bei Vorstellungsgesprächen über Ihre Krankheitsgeschichte, wenn es denn eine gibt, zu sprechen. Sollte dieses Thema dennoch aufkommen, weisen Sie darauf hin, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen einsatzfähig sind. Nach den Freizeitbeschäftigungen des Kandidaten oder der Kandidatin zu fragen, ist ebenso verboten. Auch wenn das auf den ersten Blick harmlos erscheint, könnten sich Unternehmen wegen Ihrer Hobbys ein Bild von Ihnen machen, das Sie im Auswahlprozess benachteiligen kann. Das gilt insbesondere bei Fragen zu risikoreichen oder zeitintensiven Freizeitaktivitäten. Der harmlosere Grund, nach Ihren Freizeitaktivitäten zu fragen, betrifft das allgemeine Kennenlernen und Smalltalk. Hobbys sind oft auch ein Thema, zu denen Sie in einer Fremdsprache befragt werden können, um Ihre Kenntnisse im Gespräch zu überprüfen. Wenn Sie in Ihrem Lebenslauf Ihre Freizeitaktivitäten bekanntgeben oder direkt im Gespräch danach gefragt werden, achten Sie auf Hobbys, die als ungefährlich gelten. Der Arbeitgeber will sicherstellen, dass Sie sich in Ihrer Freizeit keiner hören Verletzungsgefahr aussetzen. Sehen Sie auch davon ab, Hobbys anzuführen, die kontroverse Reaktionen hervorrufen können, wie z.B. die Jagd. Faszinierende, unübliche Freizeitbeschäftigungen können Sie als Person interessanter machen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass Sie in unangenehmen Gesprächssituationen, die aufgrund der vorgestellten Themen auftreten, flunkern dürfen. Ausnahmen bieten, wie gesagt, Tendenzbetriebe und die etwaige Gefährdung anderer Personen. Bleiben Sie bei solchen Fragen immer positiv und entspannt. Es wird eher Ihre Reaktion als die tatsächliche Aussage beurteilt.

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