Aus dem Kurs: Bilanzen lesen und verstehen

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Fremdkapital: Rückstellungen

Fremdkapital: Rückstellungen

Rückstellungen sind in ihrem Eintreffen und in ihrer Höhe ungewisse Verpflichtungen für ein Unternehmen. Neben den konkreten Verbindlichkeiten bilden die Rückstellungen das Fremdkapital. Begrifflich sollten Rückstellungen nicht mit Rücklagen verwechselt werden. Rücklagen sind als finanzielle Reserven Teil des Eigenkapitals. Die Bildung von Rückstellungen mindert den Gewinn des Unternehmens und ist daher an gewisse Anforderungen gebunden. Im Handelsrecht ist explizit festgelegt mit welchen Begründungen Rückstellungen gebildet werden dürfen. Grob unterscheidet man dabei Schuldrückstellungen und Aufwandsrückstellungen. Schuldrückstellungen sind zu bilden, wenn gegenüber einem Vertragspartner eine Rechtsverpflichtung besteht. Beispiele dafür sind ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen. Als ungewisse Verbindlichkeiten gelten zum Beispiel Prozesskosten eines bereits laufenden Prozesses, Steuerückstellungen für kommende Steuerzahlung oder Pensionsrückstellungen für…

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