Aus dem Kurs: Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen unterstützen

Was ist eine Behinderung?

Laut dem Sozialgesetzbuch 9 sind Menschen mit Behinderungen Personen, die eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper und der Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Was bedeutet aber die Beschreibung Beeinträchtigung? Wenn von einer Beeinträchtigung gesprochen wird, dann wird der körperliche Aspekt der Behinderung in den Vordergrund gestellt. Eine Beeinträchtigung kann ein fehlender Arm, eine chronische Krankheit, die eingeschränkte Sehkraft oder Ähnliches sein. Eine Beeinträchtigung ist das, was in der Person liegt. Die Begriffe Behinderung und Beeinträchtigung werden in der Alltagssprache häufig synonym verwendet. Dabei gibt es zwischen ihnen einen entscheidenden Unterschied. Eine Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und eben einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Für Behinderungen ist also die Gesellschaft mitverantwortlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von Österreich 2008, von Deutschland 2009 und von der Schweiz 2014 unterzeichnet. Sie benennt diese Wechselwirkung: Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.

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