Aus dem Kurs: Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen unterstützen

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Vorurteil: Menschen mit Behinderungen sind unkündbar

Vorurteil: Menschen mit Behinderungen sind unkündbar

Aus dem Kurs: Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen unterstützen

Vorurteil: Menschen mit Behinderungen sind unkündbar

Das erste Vorurteil ist: »Menschen mit Behinderung sind nicht kündbar.« Das stimmt nicht. Menschen mit Behinderung sind sehr wohl kündbar, nur braucht es einen Schritt mehr, bevor eine Kündigung wirksam wird. Oft muss das Integrationsamt oder das Inklusionsamt, das heißt in den unterschiedlichen Bundesländern immer ein bisschen anders, hinzugezogen werden, wenn man einen Menschen mit Behinderung kündigen will. Diese müssen einer Kündigung des behinderten Menschen zustimmen. Bevor eine Zustimmung erfolgt, wird geprüft, ob es eine andere Tätigkeit gibt, die die Person im Betrieb machen könnte, und ob alle Optionen ausgeschöpft sind. Es soll so sichergestellt werden, dass der Person nicht aufgrund ihrer Behinderung gekündigt wird, ob es vielleicht bestimmte Hilfsmittel oder andere Maßnahmen gibt, die in Frage kommen, damit die Personen mit Behinderungen weiterhin der Arbeit nachgehen können. Übrigens: Zwei Drittel aller Kündigungen behinderter Menschen stimmt das Integrationsamt oder…

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