Stadt Hemer

Stadtplaner/in oder Raumplaner/in oder Architekt/in (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit

Über uns

Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot - das sind WIR.

Stadt Hemer - Ein Mee(h)r an Möglichkeiten. Entdecke uns.

Sie übernehmen eigenverantwortlich folgende Aufgaben

  • Selbstständige Erarbeitung von Bauleitplanverfahren und anderen Satzungen nach dem BauGB bis zur Rechtsverbindlichkeit und Koordination des jeweiligen Verfahrens
  • Planerische Steuerung von Projekten aus den Bereichen erneuerbare Energien/Windenergie und Kommunale Wärmeplanung
  • Erarbeitung von städtebaulichen und gestalterischen Entwürfen
  • Erarbeitung von informellen Konzepten und förderrechtliche Abwicklung im Rahmen der Stadtentwicklung, samt fachübergreifender Abstimmung
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Bauherren, Architekten und Investoren bei planungsrechtlichen Fragestellungen und Erarbeitung von planungsrechtlichen Stellungnahmen
  • Erarbeitung von städtebaulichen Verträgen, politischen Sitzungsvorlagen und Auftragsvergaben

Qualifikationsprofil

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (mind. Bachelor) der Fachrichtungen Stadtplanung, Raumplanung, Architektur mit einer Vertiefung im Bereich Städtebau oder einem fachverwandten Studiengang mit einem entsprechenden Schwerpunkt
  • gute Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht oder die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen
  • idealerweise Kenntnisse in den Themenbereichen erneuerbare Energien/Windenergie
  • sicherer Umgang mit den gängigen EDV-Programmen
  • analytische, konzeptionelle und zielorientierte Arbeitsweise – auch im Team
  • ein hohes Maß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick
  • Berufserfahrung in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sowie der Stadtentwicklung ist wünschenswert
  • gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, ggf. den eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Fahrkosten einzusetzen, sind wünschenswert

Wir bieten

  • ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von 48.300 € bis 71.700 € (Entgeltgruppe 11 TVöD-V) zzgl. Jahressonderzahlung und leistungsorientiertem Bonus
  • bei bereits bestehendem Beamtenverhältnis erfolgt die Vergütung nach Besoldungsgruppe A 12 des Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG NRW)
  • eine kostenlose Betriebsrente für tariflich Beschäftigte über die kvw Münster
  • Corporate Benefits – Exklusive Beschäftigtenangebote namhafter Hersteller und Marken
  • Cafeteria im Rathaus
  • 32 Urlaubstage inklusive Heiligabend und Silvester
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Teilzeit- sowie Gleitzeitregelungen und Homeoffice / mobile Arbeit
  • Mobiles Kinderzimmer
  • betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin
  • eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Jobrad
  • Mitnahme des Hundes ins Büro (in Absprache mit dem Team)
  • schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen
  • aktive Unterstützung bei der persönlichen Karriereentwicklung durch finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings

Wissenswertes

Diese Ausschreibung richtet sich auch an Absolventinnen und Absolventen sowie an Soldatinnen und Soldaten, die in der Bewerbung eine Berechtigung für Vormerkstellen nachweisen.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39,00 Stunden bzw. 41,00 Stunden im Beamtenverhältnis). Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 04.08.2024 unter Angabe der Chiffre: 4.1-611.02.

Für weitere Informationen stehen Frau Kirsten Staubach (02372 551-350) und Frau Conny Gösser (02372 551-324) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.
  • Karrierestufe

    Berufseinstieg
  • Beschäftigungsverhältnis

    Vollzeit
  • Tätigkeitsbereich

    Sonstiges
  • Branchen

    Regierungsverwaltung

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