Wachstumschancengesetz Nach einer Vielzahl von Verhandlungen und Nachbesserungen hat der Bundesrat am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz in modifizierter Form verabschiedet. Das Entlastungsvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr stützt sich auf diverse steuerliche Änderungen, Verbesserungen und Neueinführungen. Erfahren Sie mehr über das Wachstumschancengesetz und andere aktuelle Themen: https://lnkd.in/eGud27MF
Rokitta Steuerberatung
Finanzdienstleistungen
Wuppertal, North Rhine-Westphalia 15 Follower:innen
Steuern aktiv gestalten. Zuverlässig. Kompetent. Persönlich.
Info
Das persönliche Miteinander, sowohl im Team als auch mit unseren Mandanten, steht bei uns an erster Stelle. Exzellentes, allzeit aktuelles Fachwissen, gepaart mit einer intensiven und rundum persönlichen Betreuung unserer Mandanten – das ist die Leitlinie, an der wir als Team der Steuerberatung Rokitta unser Denken und Handeln ausrichten. Wir nehmen uns Zeit für ausführliche Gespräche, denken richtungsweisend mit und beraten individuell. Nähe und Vertrauen sind wichtige Säulen der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir sind eine junge, engagierte und digitale Kanzlei. Unser Team ist auf der Suche nach Verstärkung. Egal ob Sie Steuerfachangestellte/r oder Steuerfachwirt/in sind, ob Sie vor Ort oder im Homeoffice arbeiten möchten, wir bieten Ihnen flexible Möglichkeiten, die zu Ihrem Leben passen.
- Website
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www.stb-rokitta.de
Externer Link zu Rokitta Steuerberatung
- Branche
- Finanzdienstleistungen
- Größe
- 2–10 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Wuppertal, North Rhine-Westphalia
- Art
- Selbständig
- Gegründet
- 2004
- Spezialgebiete
- Steuerberatung, Jahresabschlüsse, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen, Unternehmensberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung, Erbschaftssteuererklärungen, Erbschaftssteuerberatung, GmbH, Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Orte
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Primär
Lise-Meitner Straße
Wuppertal, North Rhine-Westphalia 42119, DE
Beschäftigte von Rokitta Steuerberatung
Updates
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Elektronische Rechnung Ab 2025 wird es eine Unterscheidung zwischen eRechnung (elektronische Rechnung) und sonstiger Rechnung geben. Bis Ende 2026 gelten zunächst besondere Übergangsvorschriften für die Rechnungsausstellung. Hierüber werden wir noch gesondert informieren. https://lnkd.in/eHGmD3da
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Service - Aktuelle Informationen Bitte informieren Sie sich im Bereich ‘Download-Service’ (https://lnkd.in/e7dQ-VjH), in unseren monatlichen Mandanten-Rundschreiben sowie Merkblättern und Checklisten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. https://lnkd.in/eb6gNnX5