Info

Die Zulassungsbehörden in Waldshut (Alfred-Nobel-Straße 1) und Bad Säckingen (Am Buchrain 5) sind zuständig für die Registrierung der Kraftfahrzeuge und Anhänger, sofern der Wohnort bzw. Hauptwohnung i.S. des Melderechtsrahmengesetzes oder der Aufenthaltsort des Antragstellers sich im Landkreis Waldshut befindet. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, Handelsunternehmen oder Behörde, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle. Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder Dienststelle, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort des Empfangsberechtigten.

Website
http://landkreis-waldshut.de/
Branche
Regierungsverwaltung
Größe
1.001–5.000 Beschäftigte
Art
Regierungsbehörde
Gegründet
1973

Beschäftigte von Landratsamt Waldshut

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