Kanzlei Wangler GmbH & Co. KG

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Rechnungswesen

Karlsruhe, Baden-Württemberg 206 Follower:innen

Zuhören, verstehen, handeln. Wir sind anders als andere, denn Dreh- und Angelpunkt bei uns sind Sie.

Info

Wir sind eine mittelständische Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit über 30 Mitarbeitern in Karlsruhe. Persönlichkeit großgeschrieben Zuhören, verstehen, handeln. Wir sind anders als viele andere, denn Dreh- und Angelpunkt sind unsere Mandaten: Wir schneiden unsere Tätigkeit individuell auf ihre Bedürfnisse zu. Die Kanzlei Wangler zählt zu den besten Steuerberatern Deutschlands. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Zeitschrift FOCUS-MONEY unter rund 10.000 Steuerberatern. Seit Gründung der Kanzlei 1983 ist unser Team kompetenter und hochqualifizierter Mitarbeiter beständig gewachsen. Ein rascher, freundlicher Service und höchste Qualitätsansprüche sowie bei Bedarf Kooperationen mit Experten tragen zur optimalen Lösung für die Mandaten bei. Kanzlei Wangler vereint breites Fachwissen mit fokussiertem Sachverstand und Erfahrung. Unsere Mandanten haben einen festen Ansprechpartner, der bei Bedarf Spezialwissen und Know-how aller Mitarbeiter nutzt, um rasch und auf höchstem Niveau tätig zu werden. Es ist immer unser Ziel zu begeistern, denn wir sehen Mandaten nicht als Auftraggeber, sondern als Partner. Die Leistungen für unsere Mandaten • strategische und ganzheitliche Steuerberatung • Steuererklärungen für Privatleute und Selbstständige • Buchhaltung mit modernster Hard- und Software • pünktliche Lohn- und Gehaltsabrechnung • Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Sonderbilanzen • Beratung und Begleitung bei Betriebsprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen, Finanzgerichtsverfahren, Steuerstreitigkeiten und Steuerfahndung. • Wirtschaftsprüfung und Gutachten • Beratung bei allen Fragen rund um Unternehmen und Finanzplanung • Treuhand • Family Office • Familienangelegenheiten für die Generation 70+ Impressum: https://www.kanzlei-wangler.de/impressum/

Website
https://www.kanzlei-wangler.de
Branche
Rechnungswesen
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Karlsruhe, Baden-Württemberg
Art
Privatunternehmen
Gegründet
1983
Spezialgebiete
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Orte

Beschäftigte von Kanzlei Wangler GmbH & Co. KG

Updates

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    Datenschutz: Richtlinien für Auskunftsansprüche gegenüber dem Finanzamt 🖥️📑🔐 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wegweisend zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch entschieden. 🔍 Hintergrund: Datenschutz-Grundverordnung Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) garantiert jeder/m Bürger/in das Recht auf Auskunft darüber, welche ihrer/seiner persönlichen Daten verarbeitet werden (Art. 15 Abs. 1 DSGVO). Im aktuellen Fall verlangte ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt die Bereitstellung elektronischer Kopien seiner Verwaltungsakten. Das Finanzamt und das Finanzgericht sahen zunächst keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe. ⚖️ Entscheidung des BFH: Klare Richtlinien für Auskunftsansprüche Der BFH hat nun klargestellt, dass jede/r Steuerpflichtige grundsätzlich das Recht hat, Auskunft über seine persönlichen Daten zu verlangen, unabhängig von der Art der Verarbeitung oder der Aktenführung durch die Finanzverwaltung. 💡Wichtig: Auskunft, aber keine kompletten Aktenkopien Der Auskunftsanspruch beinhaltet nicht automatisch das Recht auf (elektronische) Zurverfügungstellung vollständiger Aktenkopien. Dies ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige diese Kopien benötigt, um seine Rechte nach der DSGVO durchzusetzen. 🛑 Grenzen des Auskunftsanspruchs: Der BFH betont auch, dass die Finanzverwaltung Auskunftsersuchen ablehnen kann, wenn sie offenkundig unbegründet oder exzessiv sind. Hierfür muss die Finanzverwaltung jedoch die entsprechenden Umstände nachweisen. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Steuerpflichtigen im Umgang mit ihren persönlichen Daten und setzt klare Maßstäbe für die Ausübung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs. 🖥️ Das ausführliche Urteil des BFH können Sie hier nachlesen: https://lnkd.in/dnY5cFdR #datenschutz #finanzamt #steuern #steuern2024 #steuertipps #steuerberaterin #steuerberater #steuerberatung #kanzlei #kanzleiwangler

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    Download: Steuer-Guide für Musiker*innen und Sänger*innen 🎤🎼📋✅ Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat ein wichtiges Schreiben zur Besteuerung von Musiker*innen und Sänger*innen mit Wohnsitz in Deutschland veröffentlicht. Dieses Schreiben richtet sich direkt an Künstler*innen und bietet eine systematische und verständliche Übersicht über alle relevanten steuerlichen Aspekte. Das ist der Themenaufbau des Schreibens: 1️⃣ Allgemeines ▪️ Erster Kontakt mit dem Finanzamt ▪️ Aufzeichnungspflichten ▪️ Elektronische Steuererklärungen (ELSTER) ▪️ Mögliche Steuerarten 2️⃣ Einkommensteuer ▪️ Einkunftsarten ▪️ Gewinnermittlung ▪️ Einnahmen ▪️ Abzugsfähige Kosten ▪️ Investitionsabzugsbetrag (IAB) ▪️ Steuer-Freibeträge ▪️ Abgabe der Einkommensteuererklärung 3️⃣ Umsatzsteuer ▪️ Unternehmer ▪️ Kleinunternehmer ▪️ Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ▪️ Steuerbefreiungen ▪️ Steuersätze ▪️ Ausstellen einer Rechnung ▪️ Entstehung der Umsatzsteuer 📄 Das Schreiben „Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern“ können Sie hier als PDF ansehen und downloaden: https://lnkd.in/ezNTVzZs

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    Video: Die neue E-Rechnung – Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen 👩💻👨💻📋📺💡✅ 2025 werden E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht. Welche Übergangsfristen es gibt, welche Dateiformate zulässig sind und weitere wichtige Fragen zur Einführung erläutert unser neuester Video-Tipp kompakt in drei Minuten. 📺 Den aktuellen Video-Tipp können Sie hier ansehen: https://lnkd.in/dnp9f56e 🖥️ Alle Video-Tipps finden Sie auf unserer Website unter: https://lnkd.in/dPQa2_Qr 📲 Einen vorherigen, ausführlichen Beitrag zum Thema „Elektronische Rechnungen“ finden Sie hier: https://lnkd.in/dufmuBWz

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    Gesundheitsrisiken durch Formaldehyd: Wann sind Baumaßnahmen steuerlich abziehbar? 🏡🏗️🚧📋✅ Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat eine wegweisende Entscheidung zur Abzugsfähigkeit von Kosten als außergewöhnliche Belastung bei Baumaßnahmen aufgrund einer Formaldehydbelastung getroffen. 🔍 Hintergrund der Entscheidung: Bei einer baubiologischen Untersuchung in einem Schlafzimmer eines Altbaus wurde eine Formaldehydkonzentration von 0,112 ppm festgestellt. Der Grenzwert von 0,1 ppm wurde somit leicht überschritten. Der Hausarzt des Klägers empfahl aus gesundheitlichen Gründen eine Sanierung. Der Kläger ließ den Altbau abreißen und errichtete einen Neubau. Die entstandenen Kosten von ca. 260.000 EUR machte er als außergewöhnliche Belastung geltend. ⚖️ Das Urteil des Finanzgerichts: Das Finanzgericht wies die Klage ab und stellte fest, dass die Aufwendungen für den Abriss und Neubau nicht notwendig und daher nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Entscheidend war: ▪️ Unzureichende Untersuchung: Nur das Schlafzimmer wurde untersucht, die übrigen Räume nicht. ▪️ Empfohlene Maßnahmen: Der Dipl.-Ingenieur empfahl lediglich die Abdichtung von Fugen und eine Verbesserung der Lüftung, nicht aber einen Abriss und Neubau. ▪️ Geringfügige Grenzwertüberschreitung: Der Grenzwert von 0,1 ppm wurde nur geringfügig überschritten, wodurch weniger drastische Maßnahmen ausreichend gewesen wären. 💡 Relevanz für Steuerpflichtige: Dieses Urteil verdeutlicht, dass für die steuerliche Anerkennung von Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung strenge Nachweispflichten bestehen. Steuerpflichtige müssen nachweisen, dass die Aufwendungen unausweichlich waren und dass mildere Maßnahmen nicht ausgereicht hätten. 🖥️ Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie hier: https://lnkd.in/esmXRdwU

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    Neue Ära der Rechnungsstellung: Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend ab 2025 📄🖥️📋✅ Die Zukunft der Rechnungsstellung ist digital. Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Diese Veränderung basiert auf dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108). Wir bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen zur E-Rechnung. 🔍 Hintergrund: Die EU-Kommission plant im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems, das die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Ursprünglich für 2028 geplant, wird nun eine Einführung bis 2030 bzw. 2032 diskutiert. Deutschland setzt die E-Rechnungspflicht bereits früher um, unterstützt durch einen Durchführungsbeschluss des EU-Rates vom 25. Juli 2023. 📜 Wichtige Änderungen ab 2025 ▪️Neue Begriffsdefinitionen: Ab dem 1. Januar 2025 wird zwischen elektronischen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. ▪️E-Rechnungen vs. PDF-Rechnungen: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt nicht mehr als elektronische Rechnung. ▪️Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen und nicht normkonforme elektronische Rechnungen übermittelt werden. Für 2027 gelten zusätzliche Bedingungen. 📄 Anforderungen und Formate ▪️Formate: Die Formate XRechnung und ZUGFeRD sind für die E-Rechnung geeignet. Auch andere europäische Formate wie "FatturaPA" (Italien) oder "Factur-X" (Frankreich) können verwendet werden. ▪️ EDI-Verfahren: Diese bleiben unter bestimmten Bedingungen weiterhin zulässig. 💼 Wer ist betroffen? ▪️ Unternehmerinnen und Unternehmer: Die Pflicht betrifft nur B2B-Leistungen und inländische Unternehmen. ▪️ Ausnahmen: Kleinunternehmer*innen und Unternehmen, die nur steuerfreie Leistungen erbringen, müssen elektronische Rechnungen empfangen können. 🗓 Zeitplan: ▪️ Ab 1.1.2025: Neue Definitionen und Verpflichtungen treten in Kraft. ▪️ Übergangsfristen bis 2027: Erleichterungen für die Umstellung auf das neue System. 💡 Tipps für Unternehmen ✅ Vorbereitung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Implementierung der erforderlichen Systeme und Prozesse. ✅ Kostenlose Tools: Das BMF plant, kostenlose Tools zur Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen bereitzustellen. 🔭 Ausblick: Die Einführung der E-Rechnung wird die Effizienz und Automatisierung im Rechnungswesen erheblich steigern. Unternehmen sollten die Umstellung als Chance nutzen, ihre Prozesse zu modernisieren und zukunftssicher zu gestalten. 🖥️ Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie hier: https://lnkd.in/ecvg4yVX #erechnung #steuern #steuer #steuerberatung #kanzleiwangler

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    Die Tax News für den Juli 2024 mit vielen aktuellen Steuertipps stehen für Sie ab jetzt zum Download bereit. 📄✅ In diesem Monat weisen wir Sie auf folgende wichtige Aspekte hin: ✅ Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung (Steuersatz i. H. von 25 %) für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspätete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt. ✅ Die gesetzlichen Altersrenten werden im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.2024 (erstmals bundeseinheitlich) um 4,57 % steigen (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats, die bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag). Hiervon profitieren rund 21 Millionen Rentner. ✅ Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat. Die Quintessenz aus dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Der Vermieter kann für die Heizungsanlage keinen Vorsteuerabzug beanspruchen. ✅ Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden. So lautet ein Beschluss des Finanzgerichts Köln in einem Aussetzungsverfahren, der die Sichtweise des Bundesfinanzministeriums bestätigt. ✅ Die Auszahlung einer Direktversicherung nach Ausübung eines vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrechts unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster ist allerdings die Revision anhängig. ✅ Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Steuerermäßigung möglich. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 15.2.2024). ✅ Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage befasst, wie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)) darzulegen ist und entschieden, dass sich der Steuerpflichtige jeder sachverständigen Methode bedienen kann, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. 📄 Diese und viele weitere ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe: https://lnkd.in/eBPRiQD4 ➡️ Alle Tax News auf einen Blick: https://lnkd.in/dkhTKaS

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    Morison Global: Treffen der deutschen Mitglieder in Köln 🌐🏢🤝🇩🇪⚽️ Am vergangenen Freitag trafen sich alle deutschen Morison Global Mitglieder in Köln bei Nacken Hillebrand Partner GmbH. Unser geschätzter Kollege Herr Fessler vertrat unsere Kanzlei bei dem diesjährigen Treffen. Es war uns eine besondere Ehre, auch den neuen CEO von Morison Global, Herrn Ryan Piper, begrüßen zu dürfen. Nach einem inspirierenden und konstruktiven Austausch über aktuelle Themen und Entwicklungen fand das Treffen einen freudigen Abschluss bei einem gemeinsamen Fußballabend, der vom beeindruckenden EM-Eröffnungsspiel der deutschen Nationalmannschaft gekrönt wurde. ⚽️🇩🇪👏😊 Wir bedanken uns bei Christoph Hillebrand und seinem Team von Nacken Hillebrand Partner GmbH für die hervorragende Organisation sowie bei allen Teilnehmenden für den angenehmen und bereichernden Austausch. 📸: Dr. Simone Wick #morisonglobal #netzwerk #deutschland #team #steuerberatung #steuerberaterin #steuerberater #kanzleiwangler

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    Vielen Dank für das gemeinsame Mandanten-Event 2024. 🎨🎤🎶🍽️🥂✨🙏 Am 10. Juni begrüßten wir unsere Mandantinnen und Mandanten sowie unsere Geschäftsfreunde zu unserem 15. Mandanten-Event im Tollhaus Karlsruhe. Guntram Prochaska eröffnete den Abend im Außenbereich des Tollhauses. Gemeinsam mit unseren Gästinnen und Gästen entstanden einzigartige Kunstwerke, begleitet von kleinen Häppchen und erfrischenden Getränken. Anschließend führte uns Herr Wangler, unterstützt von seinem Sohn Noah Ben, im Festsaal mit dem geflügelten Wort „Ich weiß, dass ich nichts weiß“ von Sokrates auf eine gedankliche Reise. Kurz darauf betrat die bekannte Kabarettistin und Musikerin Katie Freudenschuss die Bühne. Mit humorvollen Anekdoten und musikalischen Einlagen brachte sie das Publikum zum Lachen und Staunen. Besonders beeindruckend war ihr improvisiertes Lied über die Stadt Karlsruhe, inspiriert von den spontanen Zurufen unserer Gästinnen und Gäste. Im Anschluss verwöhnten uns Sven Hemmann und sein Team vom Restaurant Kesselhaus mit kulinarischen Köstlichkeiten. Bei angeregten Gesprächen, genussvollen Speisen und Getränken fand dieser besondere Abend einen wunderbaren Ausklang. Ihre Anwesenheit bei unserem diesjährigen Mandanten-Event ließ den Abend wieder einmal zu einem besonderen Erlebnis werden. Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Mit dieser Bildstrecke wollen wir die schönen Momente des Abends noch einmal aufleben lassen. Wir freuen uns bereits auf das nächste gemeinsame Event mit Ihnen. Ihre Kanzlei Wangler PS: Abschließend überbringen wir Ihnen noch eine ganz persönliche Anmerkung von Herrn Wangler: „Die beiden „Gemälde“, die bei unserem Mandanten-Event entstanden sind, haben mich besonders berührt. Zeigen sie doch, welch beeindruckendes Ergebnis entstehen kann und entsteht, wenn Menschen, auch wenn sie sich nicht kennen, sich zusammentun, eine Leinwand teilen und unvoreingenommen gemeinsam an einem Werk arbeiten. Das ist doch ein Hoffnungsschimmer für eine gemeinsame friedliche Zukunft.“ #event #mandantin #mandant #tollhaus #karlsruhe #steuerberaterin #steuerberater #steuerberatung #kanzlei #kanzleiwangler

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    Wir sind TOP-Steuerberater 2024! 🏆🎊😊 Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei erneut von der Fachpresse ausgezeichnet wurde. Nachdem wir bereits von Handelsblatt zu den "Besten Steuerberatern 2024“ gekürt wurden, verleiht FOCUS MONEY unserer Kanzlei das Qualitätssiegel „TOP-Steuerberater 2024“. 🥇🎉 Wir sind stolz, dass wir im bundesweiten Vergleich der größten und renommiertesten Kanzleien unseren Standort Karlsruhe als einzige erfolgreich im Spitzenfeld vertreten. In einem strengen Auswahlprozess von über 105.800 Steuerexpertinnen und -experten in ganz Deutschland wurden nicht nur unsere Fachkenntnisse, sondern auch unser Engagement für kontinuierliche Weiterbildung und die Integration modernster Technologien geprüft. Wir haben nicht nur die fachlichen Anforderungen erfolgreich erfüllt, sondern uns auch in den Bereichen Branchenspezialisierung, Finanzplanung, Controlling und digitale Kommunikation hervorragend beweisen können. Das großartige Engagement unseres gesamten Teams hat diese Auszeichnung erst möglich gemacht. 🙏 Durch das Vertrauen und die Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten sind wir in der Lage, kontinuierlich höchste Qualitätsstandards zu etablieren und zu wahren. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Ihre Kanzlei Wangler #topsteuerberater2024 #steuerberaterin #steuerberater #kanzleiwangler

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    Wir sind TOP-Steuerberater 2024! 🏆🎊😊 Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei erneut von der Fachpresse ausgezeichnet wurde. Nachdem wir bereits von Handelsblatt zu den "Besten Steuerberatern 2024“ gekürt wurden, verleiht FOCUS MONEY unserer Kanzlei das Qualitätssiegel „TOP-Steuerberater 2024“. 🥇🎉 Wir sind stolz, dass wir im bundesweiten Vergleich der größten und renommiertesten Kanzleien unseren Standort Karlsruhe als einzige erfolgreich im Spitzenfeld vertreten. In einem strengen Auswahlprozess von über 105.800 Steuerexpertinnen und -experten in ganz Deutschland wurden nicht nur unsere Fachkenntnisse, sondern auch unser Engagement für kontinuierliche Weiterbildung und die Integration modernster Technologien geprüft. Wir haben nicht nur die fachlichen Anforderungen erfolgreich erfüllt, sondern uns auch in den Bereichen Branchenspezialisierung, Finanzplanung, Controlling und digitale Kommunikation hervorragend beweisen können. Das großartige Engagement unseres gesamten Teams hat diese Auszeichnung erst möglich gemacht. 🙏 Durch das Vertrauen und die Unterstützung unserer Mandantinnen und Mandanten sind wir in der Lage, kontinuierlich höchste Qualitätsstandards zu etablieren und zu wahren. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Ihre Kanzlei Wangler #topsteuerberater2024 #steuerberaterin #steuerberater #kanzleiwangler

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