innoscripta AG

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Unternehmensberatung

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Wir machen die Nutzung der Forschungszulage rechtssicher!

Info

Die innoscripta AG ist ein stark wachsendes internationales Softwareunternehmen im Bereich der Technologieförderung, das sich auf die cloudbasierte Software für Forschung und Entwicklung spezialisiert hat. Seit der Gründung im Jahr 2012 ist innoscripta rein organisch von 1 auf 300 Mitarbeiter*innen aus allen naturwissenschaftlichen Bereichen gewachsen und ist heute an 5 Standorten in 3 Ländern vertreten. Durch die erfolgreiche Initiierung von über 2000 Forschungs- und Entwicklungsprojekte haben sich die Expert*innen zum Marktführer der technischen Innovationsberatung für mittelständische Unternehmen in Deutschland entwickelt. Mit über 10 Jahre Erfahrung und 600 Unternehmenskunden aus allen Branchen, von Familienunternehmen bis hin zu großen Konzernen, garantiert das Softwareunternehmen durch eine 90-prozentige Annahmequote eine transparente und vor allem prüfungssichere Förderung. innoscripta verfolgt einen ganzheitlichen und erfolgsbasierten Ansatz, der mit der Beratung und der Beantragung potentieller Forschungs- und Entwicklungsprojekte beginnt und mit einer lückenlosen Dokumentation über die IMS-Software endet.

Website
http://innoscripta.com
Branche
Unternehmensberatung
Größe
201–500 Beschäftigte
Hauptsitz
Munich, Bavaria
Art
Einzelunternehmen (Gewerbe, Freiberufler etc.)
Gegründet
2012

Orte

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Updates

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    Sommer, Sonne, Teamgeist: Das innoscripta Sommerfest! 🌞🎉 Gestern hatten wir das Vergnügen, unser Sommerfest am wunderschönen Starnberger See mit unseren Mitarbeitenden zu feiern! Das Sommerfest war nicht nur eine Gelegenheit, gemeinsam Spaß zu haben und das (zu Beginn) sonnige Wetter zu genießen, sondern auch eine wertvolle Möglichkeit, unsere Wertschätzung für das Engagement und die harte Arbeit jedes Einzelnen zum Ausdruck zu bringen. Unsere Mitarbeitenden sind das Herzstück unseres Unternehmens, und es war uns eine Freude, diesen besonderen Tag mit ihnen zu verbringen. Vom köstlichen Grillbuffet über spannende Teamspiele bis hin zu entspannenden Momenten im Schatten – es war für jeden etwas dabei. Der Austausch abseits des Arbeitsalltags hat uns noch enger zusammengeschweißt und die Teamkultur weiter gestärkt. Ein herzliches Dankeschön an alle, die an der Organisation und Durchführung dieses wunderbaren Events beteiligt waren. Ihr habt dazu beigetragen, dass unser Sommerfest ein voller Erfolg wurde. Gemeinsam blicken wir voller Zuversicht und Motivation auf die kommenden Projekte und Herausforderungen. Mit einem starken Team und einem positiven Arbeitsumfeld sind wir bereit, weiterhin Großartiges zu leisten. Auf viele weitere erfolgreiche und gemeinschaftliche Momente!🌟 #teaminnoscripta #innoscriptasommerfest2024

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    Ist die Entwicklung einer Software nach dem Forschungszulagengesetz förderfähig? 💻 Die Entwicklung einer Software kann nach dem Forschungszulagengesetz (FZLG) förderfähig sein. Allerdings ist dies ein komplexer Prozess, der eine genaue Abgrenzung erfordert. 💡 Grundsätzlich können Software-Entwicklungsprojekte, die echte Forschungs- und Entwicklungsarbeit beinhalten, gefördert werden. Dies umfasst innovative Lösungen und technologische Fortschritte, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. ❌ Nicht förderfähig sind jedoch Software-Entwicklungen, die sich auf Standardanwendungen oder den Support bereits existierender Systeme beschränken. Diese Tätigkeiten gelten als Routineentwicklungen und nicht als Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Sinne des FZLG. Für Unternehmen bedeutet dies, dass eine genaue Prüfung und Dokumentation der Projektinhalte notwendig ist, um die Förderfähigkeit zu bestimmen. Bei innoscripta haben wir bereits zahlreiche Projekte erfolgreich bewilligt bekommen und verfügen daher über umfassende Erfahrung und Expertise in diesem Bereich. Lassen Sie sich von uns beraten, um Ihre Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. 🚀 #innoscripta #Softwareentwicklung #Forschungszulage

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    ❓ Wussten Sie, dass Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung von Arbeitnehmern förderfähige Aufwendungen sein können? Diese sind Teil der steuerlichen Forschungsförderung und können auf förderfähigen Arbeitslohn entfallen. 💡 Rechtliche Grundlagen Zu den Ausgaben für die Zukunftssicherung gehören u.a.: - § 3 Nummer 62 EStG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 LStDV - R 3.62 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) Diese Ausgaben sind im Lohnkonto des Arbeitgebers dokumentiert (§41 EStG i.V.m. § 4 LStDV). 💡 Förderfähiger Arbeitslohn trotz DBA Auch Arbeitslohn, der aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der deutschen Besteuerung unterliegt, kann förderfähig sein. Beispiele hierfür sind: ➡️ Grenzgänger:  Wissenschaftliche Mitarbeiter aus der Schweiz, die in Deutschland tätig sind, unterliegen in der Schweiz der Besteuerung, während in Deutschland nur eine Abzugsteuer von 4,5% erhoben wird. ➡️ Entsendungen innerhalb eines Konzerns:  Mitarbeiter einer deutschen Tochtergesellschaft, die für ein Jahr nach Frankreich entsandt werden, aber in Deutschland ihren Familienwohnsitz beibehalten und von der deutschen Tochtergesellschaft weiterhin bezahlt werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Forschungszulage und sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für Ihre F&E-Projekte! #Forschungsförderung #Zukunftssicherung #DBA #innoscripta

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    Exciting news! 🛷🌟 Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die innoscripta AG stolzer Sponsor von Florian Bauer ist, einem herausragenden Athleten im Bobsport. Diese aufregende Partnerschaft ist ein bedeutender Schritt für uns als Unternehmen, und wir können es kaum erwarten, Florians Reise mitzuverfolgen! 🚀 Florian Bauer ist ein erfahrener Bob-Anschieber und zweifacher Silbermedaillengewinner der Olympischen Spiele. Sein Engagement und seine Leidenschaft für den Bobsport sind inspirierend und spiegeln die Werte wider, die auch uns wichtig sind, wie Teamwork, Zielstrebigkeit und Exzellenz. Wir laden Sie herzlich ein, Florian Bauer auf seinem Weg zu begleiten und unsere gemeinsame Reise zu verfolgen. Danke, Florian, für das Vertrauen in die innoscripta AG!

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    🚀 Letzte Chance für Aufwände aus 2020! 🚀 Die Antragsfrist zur Festsetzung Ihrer Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 endet am 31.12.2024. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich rückwirkend Ihre Kosten erstatten zu lassen und Ihre Innovationskraft zu stärken. Fördersatz und Bedingungen: 💡 Die Forschungszulage ist für alle steuerpflichtigen und in Deutschland ansässigen Unternehmen verfügbar, unabhängig von Branche und Größe. 💡 Fördersatz: 25% der förderfähigen Personalkosten, 15% für externe Auftragsforschung. 💡 Maximale Förderung: bis zu 1 Million Euro jährlich bei einer Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. 📅 Wichtig: Reichen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 30.06.2024 ein! Es bleibt wenig Zeit, um die Millionen-Förderung für 2020 noch rechtzeitig zu beantragen, bevor die 4-Jahres Frist verstreicht. Nach der Einreichung bei der BSFZ kann es bis zu 3 Monate dauern bis eine Begutachtung erfolgt ist. Anschließend verbleiben abzüglich der Vorweihnachtszeit nur noch 2,5 Monate, um Ihre Projektdokumentation vorzubereiten und die GOBD-Konformität zu prüfen. Wir helfen Ihnen dabei, den Prozess zu meistern und sicherzustellen, dass Ihr Antrag fristgerecht eingereicht wird. Nutzen Sie jetzt die Chance und sichern Sie sich Ihre Förderung! 

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