Handwerkskammer Koblenz hat dies direkt geteilt
Antragsfrist Aufbauhilfe RLP für Unternehmen endet voraussichtlich am 31.12.2024 💡 Der Wiederaufbau im Ahrtal schreitet weiter voran. Von der Flut betroffene Betriebe, die noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, dies aber planen, sollten unbedingt die Antragsfristen im Auge behalten. Zwar setzen sich Kammern und Landesregierung intensiv für eine Verlängerung der Frist ein, aktuell endet diese für Unternehmen jedoch am 31. Dezember 2024. Längere Vorlaufzeiten, beispielsweise beim Einholen erforderlicher Gutachten, erfordern es daher, schnellstmöglich mit der Antragsbearbeitung zu beginnen. Eine kostenlose Beratung und Hilfestellung rund um die Antragsformalitäten erhalten betroffene Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer Koblenz. Ansprechpartner bei der Betriebsberatung der HwK Koblenz: Telefon 0261 398-251, beratung@hwk-koblenz.de #HandwerkskammerKoblenz #Hochwasserhilfe #Handwerk