1a-Ärztevermittlung GmbH

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Personalbesetzung und Rekrutierung

Info

Als spezialisierte Personalvermittlung im Bereich Healthcare, stehen wir seit mehr als 15 Jahren Kliniken und Ärzten bundesweit als kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Ärztevermittlung zur Seite. Als Bindeglied zwischen Kandidaten und Arbeitgebern, vermittelt 1a-Ärztevermittlung Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren potentielle Kandidaten und unterstützt auf der anderen Seite Mediziner bei Ihrer Karriereplanung und der Suche nach passenden Vakanzen.

Website
https://www.1a-aerztevermittlung.de/
Branche
Personalbesetzung und Rekrutierung
Größe
2–10 Beschäftigte
Hauptsitz
Leipzig
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
2006
Spezialgebiete
Ärztevermittlung, Personalberatung und Personalvermittlung

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    1a-Ärztevermittlung 💙 informiert: Viele Patienten stellen sich die Frage, ob sie sich lieber von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln lassen sollen. Besonders Frauen entscheiden sich oft dafür, sich vertrauensvoll an eine Ärztin zu wenden, da sie sich beim eigenen Geschlecht besser aufgehoben und auch wohler fühlen. Sie verlassen sich bei ihrer Auswahl gerne auf ihr Bauchgefühl. Und tatsächlich: Das Bauchgefühl ist kein schlechter Ratgeber. > Von Frau zu Frau - geringere Sterblichkeit bei bestimmten Krankheiten Eine japanische Studie, die im Fachblatt "Annals of Internal Medicine" veröffentlicht wurde und die auf Daten von mehr als 700.000 Patienten basiert, belegt, dass Frauen, die im Krankenhaus von einer Ärztin statt von einem Arzt behandelt werden, bei bestimmten Erkrankungen eine leicht niedrigere Sterblichkeitsrate aufweisen. Auch wenn es sich hierbei um nicht signifikante Zahlen handelt, so scheint durchaus ein Zusammenhang zu bestehen. > Die Studie unter der Lupe Eine Forschungsgruppe der Universität Tokio hat für diese Studie Daten von Patientinnen und Patienten im Alter von 65 Jahren und älter ausgewertet, die zwischen 2016 und 2019 ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Von den 458.000 Patientinnen und fast 319.000 Patienten dieser Gruppe wurden etwa 142.000 Frauen (31,1 %) und 97.500 Männer (30,6 %) von Ärztinnen behandelt. Die Ergebnisse zeigten, dass die Sterblichkeitsraten bei Frauen, die von Ärztinnen behandelt wurden, niedriger waren als bei einer vergleichbaren Behandlung durch Ärzte. Überdies mussten diese Frauen seltener erneut zu einer weiteren Behandlung in die Klinik. Im Gegensatz dazu wurden bei den Männern keine Unterschiede festgestellt, egal, ob sie von einer Ärztin oder einem Arzt behandelt wurden. > Das Ergebnis überrascht nicht, auch wenn die Unterschiede klein sind Die Studie markiert zwar keinen Durchbruch für die geschlechtsspezifische Medizin, jedoch fügt sie sich in eine zunehmende Anzahl von Untersuchungen zu diesem komplexen Thema ein. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der Behandlung durch Ärztinnen oder Ärzte im Zusammenhang mit spezifischen Krankheiten zu betrachten. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Studie zeigt, dass insbesondere Patientinnen, die aufgrund von Nervensystemerkrankungen sowie Erkrankungen der Nieren und Harnwege eingeliefert wurden, von der Behandlung durch eine Frau profitierten. > Mögliche Gründe für diesen Effekt Frühere Studien haben bereits festgestellt, dass männliche Ärzte den Schmerzgrad ihrer Patientinnen bei gastrointestinale und kardiovaskuläre Symptome sowie das Risiko für Schlaganfälle unterschätzen könnten, was möglicherweise zu einer verzögerten oder unzureichenden Versorgung führt. Aber warum ist das so? ... Mehr unter: https://shorturl.at/eGFlJ #news #arzt #ärztin #medizin #gesundheitswesen #ärztevermittlung

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    1a-Ärztevermittlung 💙 informiert: Untersuchungen der Universität Göttingen habe es bestätigt, dass ein Großteil weiblicher Mediziner von Mobbing, Diskriminierung und Benachteiligungen betroffen sind. Knapp 30 % der teilnehmenden Ärztinnen berichteten über Argumente gegen eine Festanstellung oder auch Beförderung, die sich auf eine bestehende Mutterschaft oder eventuelle Schwangerschaft bezogen. Für viele Vorgesetzte ist eine Vereinbarung von Familie und der Beruf Ärztin immer noch nicht vereinbar und Argumentationen wie diese führen in den wenigsten Fällen zu Konsequenzen in den Klinikleitungen. > Mobbing aufgrund von Schwangerschaft Frauen in medizinischen Berufen, die den Wunsch nach einer eigenen Familie verwirklichen möchten, stehen oft vor Herausforderungen im Klinikbetrieb. Ein Beispiel hierfür ist eine Chirurgin, die bei ihrem früheren Arbeitgeber dafür kämpfte, trotz Schwangerschaft, weiterhin im OP tätig sein zu können. Sie berichtet von einsetzendem Mobbing, nachdem ihren Forderungen stattgegeben wurde. Anfänglich ausbleibende Begrüßungen durch Kollegen weiteten sich aus bis auf Zurückhaltung von Informationen zur Patientenversorgung. > Das betriebliche Beschäftigungsverbot als Karriere-Stopper Die Anwendung des betrieblichen Beschäftigungsverbots ist in vielen Kliniken keine Seltenheit. Ein Beschäftigungsverbot wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn sich die auszuübenden Tätigkeiten nicht mit einer Schwangerschaft vereinbaren lassen, da sie das Wohl von Mutter und Kind gefährden. 46 % aller Ärztinnen erhielten allerdings ein "pauschales" Beschäftigungsverbot, so eine Studie des Marburger Bundes aufgrund ihrer Schwangerschaft. Dies bedeutet für die betroffenen Frauen, insbesondere wenn sie sich noch in der Weiterbildung befinden, dass sie von weiteren Qualifikationen wie der Erlangung eines Facharztes ausgeschlossen werden. Auch die Gefahr, den Anschluss an neuen Operationstechniken zu verlieren, birgt dieses Beschäftigungsverbot. Hierdurch werden die Kariere Möglichkeiten erheblich eingeschränkt und nicht selten werden talentierte Ärztinnen damit ausgebremst und finden sich oftmals nach der Schwangerschaft an Schreibtischen wieder, um administrative Aufgaben zu erledigen, anstatt im OP-Saal ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. > Mutterschutzgesetz wird pauschal angewendet, ohne genaue Prüfung Laut Gesetz ist ein Arbeitgeber nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft dazu aufgerufen, eine Gefährdungsbeurteilung des aktuellen Arbeitsplatzes vorzunehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen für Mutter und Kind zu etablieren. ... Mehr unter: https://shorturl.at/prKWZ #news #arzt #ärztin #medizin #benachteiligun #mütter #schwangerschaft #gesundheitswesen #ärztevermittlung

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    1a-Ärztevermittlung 💙 sucht: Oberarzt (m/w/d) - Innere Medizin/Kardiologie für ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit 13 Hauptabteilungen und einer Größenklasse von 500 - 550 Betten im nordwestliches Mecklenburg-Vorpommern Stellendetails unter: https://shorturl.at/egrJ1 #oberarzt #oberärztin #facharzt #fachärztin #inneremedizin #kardiologie #ärztestellen #ärztevermittlung

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    1a-Ärztevermittlung 💙 informiert: Am 1. Januar 2024 treten für Ärztinnen und Ärzte neue Regelungen in Kraft. Das E-Rezept und die Gesundheits-ID für Versicherte sind nur ein Teil davon. Mit diesem Beitrag wollen wir Sie im Detail über die wichtigsten Reformen des Gesundheitsministeriums informieren, die das kommende Jahr 2024 prägen werden. > Das E-Rezept Ab dem 01.01.2024 ist die Ausstellung des E-Rezepts durch Ärztinnen und Ärzte Pflicht. Patienten können zwischen verschiedenen Optionen wählen, wie sie dieses nutzen. Neben der klassischen Variante des "Papierausdruckes" können sie mittels einer e-Rezept-App, die auf das Smartphone geladen werden kann, oder durch Einstecken ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke ihre verordneten Medikamente in Empfang nehmen. > Die Gesundheits-ID für alle Versicherten Wenn Patienten es wünschen, müssen Krankenkassen eine persönliche Gesundheits-ID zur Verfügung stellen. Hierdurch wird Versicherten ein kartenloser Zugang zu verschiedenen Anwendungen der Anwendungen ermöglicht, wie dem E-Rezept, der ePa, der sogenannten elektronischen Patientenakte oder auch zu anderen Diensten wie digitalen Gesundheitsanwendungen, DiGAs, Patientenportalen oder auch Terminservices. > Hybrid-DRGs Das Bundesgesundheitsministerium führt neue Vergütungsreformen für ambulante Operationen ein. Die Hybrid-DRGs. Damit werden ambulant erbrachte Leistungen von Vertragsärzten mit denen von Krankenhäusern gleichgesetzt und entsprechend vergütet. Diese Regelung findet in fünf Leistungsbereichen Anwendung. Hierzu gehören bestimmte Hernieneingriffe, Entfernung von Harnleitersteinen, Arthrodesen von Zehengelenken und Ovariektomien. > Austausch von Kinderarzneimitteln ohne ärztliche Rücksprache Apotheken können Kinderarzneimittel ohne Rücksprache mit dem entsprechenden Arzt austauschen, wenn diese nicht verfügbar sind, beispielsweise bei Lieferengpässen oder wenn sie auf der Dringlichkeitsliste des BfArM, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, stehen. > 2024 - ein entscheidendes Jahr für Reformen Bereits im noch laufenden Jahr, 2023, wurden sieben Gesetze verabschiedet und zwanzig Rechtsverordnungen in Kraft gesetzt und im kommenden Jahr wird dieser Kurs beibehalten. Das Gesundheitswesen steht vor einer Vielzahl von Reformen. Hierzu zählen unter anderem die Krankenhausreform, die Versorgungsgesetze I und II für die ambulante Medizin, das Medizinforschungsgesetz und die Schaffung eines Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung, des BIPAM. Konflikte mit Ärzten und Ländern sind allerdings zu erwarten, vor allem in Bezug auf die Integration der fachärztlichen Versorgungsebenen in Level 1i-Krankenhäusern, von Primärversorgungszentren und Gesundheitskiosken. ... Mehr unter: https://shorturl.at/efghQ #news #arzt #ärztin #medizin #reformen #änderungen #gesundheitswesen #ärztevermittlung

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